Hallo,
das hier ist nur zur Info.
Ich habe in meinem Fahrzeug schon einen Gurt auf der Fahrerseite verbaut, dieser ist auch im Fahrzeugschein eingetragen. Ich meine mich zu erinnern, dass ich hier schon öfters gelesen habe, dass dies nicht notwendig wäre, da es zu diesem Gurt eine ECE Bauartgenehmigung gibt. Da ich nun noch einen Gurt für die Beifahrerseite bestellt habe, hab ich mich nochmal mit diesem Thema auseinandergesetzt und auch mit dem Schroth-Support telefoniert.
Es ist nämlich so, dass die ECE Bauartgenehmigung nur für Fahrzeuge gültig ist die in der Fahrzeugliste, welche auf der Website von Schroth einsehbar ist, aufgeführt sind. Dort ist kein Fahrzeug von Lotus vorhanden. Dies hat mich gewundert, weil dieser Gurt bei Schroth sogar unter der Bezeichnung "Lotus II-FE asm" verkauft wird. Nach Rücksprache mit dem Support ist es aber wirklich so, dass die ECE Bauartgenehmigung für Lotus nicht gültig ist und somit der Gurt in den Fahrzeugschein einzutragen ist. Sollte laut Schroth aber keine Probleme geben.
Falls jemand die gleichen Gurte verbaut hat und dazu eine ABG (Allgemeine Betriebs- und Bauartgenehmigung) von Schroth erhalten hat, in der das jeweilige Modell aufgeführt ist, müssen sie nicht eingetragen werden. Laut dem Support sollte es aber für Lotus eine solche ABG nicht geben.
Ich schreibe das nur, da es ja viele Leute gibt die gerne alles Eintragungspflichtige an ihrem Fahrzeug eingetragen haben möchten. Und da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, wollte ich das hier mal niederschreiben.
Hier noch ein paar Links dazu:
https://www.schroth.de/media/wysiwyg/…faq_tuning.html
https://www.schroth.de/recordation
LG
Fabian