Schroth II-FE asm Eintragung

  • Hallo,

    das hier ist nur zur Info.

    Ich habe in meinem Fahrzeug schon einen Gurt auf der Fahrerseite verbaut, dieser ist auch im Fahrzeugschein eingetragen. Ich meine mich zu erinnern, dass ich hier schon öfters gelesen habe, dass dies nicht notwendig wäre, da es zu diesem Gurt eine ECE Bauartgenehmigung gibt. Da ich nun noch einen Gurt für die Beifahrerseite bestellt habe, hab ich mich nochmal mit diesem Thema auseinandergesetzt und auch mit dem Schroth-Support telefoniert.

    Es ist nämlich so, dass die ECE Bauartgenehmigung nur für Fahrzeuge gültig ist die in der Fahrzeugliste, welche auf der Website von Schroth einsehbar ist, aufgeführt sind. Dort ist kein Fahrzeug von Lotus vorhanden. Dies hat mich gewundert, weil dieser Gurt bei Schroth sogar unter der Bezeichnung "Lotus II-FE asm" verkauft wird. Nach Rücksprache mit dem Support ist es aber wirklich so, dass die ECE Bauartgenehmigung für Lotus nicht gültig ist und somit der Gurt in den Fahrzeugschein einzutragen ist. Sollte laut Schroth aber keine Probleme geben.

    Falls jemand die gleichen Gurte verbaut hat und dazu eine ABG (Allgemeine Betriebs- und Bauartgenehmigung) von Schroth erhalten hat, in der das jeweilige Modell aufgeführt ist, müssen sie nicht eingetragen werden. Laut dem Support sollte es aber für Lotus eine solche ABG nicht geben.

    Ich schreibe das nur, da es ja viele Leute gibt die gerne alles Eintragungspflichtige an ihrem Fahrzeug eingetragen haben möchten. Und da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, wollte ich das hier mal niederschreiben.

    Hier noch ein paar Links dazu:

    https://www.schroth.de/media/wysiwyg/…faq_tuning.html

    https://www.schroth.de/recordation

    LG

    Fabian

  • Mein Prüfer wollte die Gurte mit Verweiß auf das ECE Pickerl im August nicht eintragen -sei nicht nötig. Ich habe allerdings parallel noch die 3-Punkter im Auto. So habe ich es hier wiedergegeben, dachte mir aber schon: 5 Prüfer, 6 Ansichten. Ich war beim TüV Süd FFB

    Wie ist den der Wortlaut deiner Eintragung bzw. hast du zusätzlich 3 Punkter verbaut?

  • Zitat

    Mein Prüfer wollte die Gurte mit Verweiß auf das ECE Pickerl im August nicht eintragen -sei nicht nötig. Ich habe allerdings parallel noch die 3-Punkter im Auto. So habe ich es hier wiedergegeben, dachte mir aber schon: 5 Prüfer, 6 Ansichten. Ich war beim TüV Süd FFB

    Wie ist den der Wortlaut deiner Eintragung bzw. hast du zusätzlich 3 Punkter verbaut?

    Ich habe auch zusätzlich noch die normalen 3-Punkt-Gurte im Auto.

    Nach dem genauen Wortlaut in der Eintragung im Fahrzeugschein müsste ich nochmal schauen wenn ich das nächste mal wieder beim Auto bin.

    Wahrscheinlich wird das bei einer Polizeikontrolle auch niemanden interessieren, aber wer weiß was für Ausreden die Versicherung sich in einem Schadensfall mit ernsthaften folgen ausdenken :/

    Also ich werden den Beifahrergurt zur Sicherheit auch Eintragen lassen. Sollte eigentlich keine Probleme machen und sollte auch nicht so viel kosten.

  • Soweit ich weiß ist nicht der Gurt sondern die Befestigung das Problem.

    Wenn Gurtaufnahmepunkte nicht Serienmäßig sind wird das im Worst Case Kniffelig.

    Du bekommst die Gurtstreben, wenn z.B. in der Eifel gekauft, wohl auch nur dort eingetragen.

    Bei mir ist der Originale A Frame verbaut und eingetragen. Die Gurte auch.

    Gruß
    Harald

    Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe. Zitat: Walter Röhrl

  • Die II-FE ASM Gurte mit dem roten Druckknopf sind "in sich" Bauartgeprüft und brauchen für sich selbst keine Eintragung. Die Bauartprüfung sagt, dass sie die entsprechenden Festigkeits-, Dehnungseigenschaften haben, nicht brennbar sind, den Strassenhomologierten roten "Press" Knopf haben, undundund. Des weiteren zeigt sie auch die Einbaubedingungen wie den korrekten Gurtverlauf.

    Wie Harald schreibt, ist auf jedes Fahrzeug bezogen entscheidend, dass die Gurte an Punkten befestigt werden die in irgendeiner Art bezüglich Festigkeit i.O. geprüft sind.

    Die Beckengurte sind am Sitz an serienmäßig geprüften Aufnahmepunkten montiert. Da hängt der normale Beckengurt mit seinen Kräften beim Crash ja auch dran. Bei der Verschraubung steckt die Tücke zwar noch im Detail, samt Gurtverlauf, also Ausrichtung, muss aber halt einfach "richtig" gemacht werden.

    Die Befestigung der Schultergurte, also die Querstrebe, ist im Normalfall ein nicht-originales, nicht durch den Fahrzeughersteller geprüftes/zugelassenes Teil. Die Punkte gibts serienmässig ja normal nicht. Da muss ein Prüfzeugnis her, das ein vernünftiger Teilehersteller irgendwann mal erstellt, weil er das Teil ja seriös verkaufen will. Darauf kann sich der Tüvprüfer wiederum bei der Dokumentation zur Eintragung beziehen.

  • Danke für die Aufklärung!

    Es gibt sowohl die einfache Gurtstrebe als auch das A-Frame von Lotus. Die Strebe gab es als Add-on für MK2 Exigen, das A- Frame ist z.B. in den Cup Varianten verbaut.

    Die nötigen Schraubpunkte zumindest für die Strebe sind am Überrollbügel bereits vorhanden.

    Hat man also solch ein Originalteil im Fahrzeug und hält sich an die Montageanweisung von Schroth, könnte das Ergebnis ohne weitere Abnahme regelkonform sein?

    Alles in allem ist die Situation unbefriedigend, gibt es doch hinsichtlich einer Eintragung keine verbindliche Handhabe, wie uns dieser thread zeigt.