Gewindefahrwerk in Elise S2 111 von Nitron

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, einer von euch kann bei meiner Frage helfen.

    Durch einen Zufall bin ich in meiner Werkstatt des Vertrauens darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Vorbesitzer meiner Elise ein Fahrwerk verbaut hat, weches NICHT mit dem in den Papieren übereinstimmt.

    Der TÜV-Prüfer hat mir daraufhin mitgeteilt, dass er hierfür eine ABE des Herstellers benötigt (die mir natürlich nicht vorliegt) um diese eintragen zu können.

    Die Aufschrift auf dem Gewindefahrwerk lautet: NITRON 7A0325 und die Federn sind schwarz.

    Kann hier jemand von euch helfen bzw mir einen Rat geben?

    Vielen Dank im voraus

    ThomasE

  • Der TÜV Prüfer brauch eine ABE um das einzutragen. Teile wo eine ABE haben brauch man nicht eintragen man muss dann nur die ABE mit sich führen falls man mal kontrolliert wird. Das musste ich jetzt erst mal los werden.

    Ansonsten gibt es nur zwei Möglichkeiten wie schon geschrieben wurde, entweder ausbauen und ein Original wieder einbauen bzw. mal bei KT anrufen ob Sie dir das Fahrwerk per Einzelabnahme eintragen können.

  • Die Aufschrift auf dem Gewindefahrwerk lautet: NITRON 7A0325 und die Federn sind schwarz.

    Kann hier jemand von euch helfen bzw mir einen Rat geben?

    Vielen Dank im voraus

    ThomasE

    Klingt, wenn das auf den Federn vorne steht, nach einem alten Nitron Street Series. Steht hinten auch was? 8A0400 oder so?

    Irgendwann kommt der Tag, an dem die Hütte so verbastelt ist, daß nur noch das Verkloppen hilft.

  • Der TÜV Prüfer brauch eine ABE um das einzutragen. Teile wo eine ABE haben brauch man nicht eintragen man muss dann nur die ABE mit sich führen falls man mal kontrolliert wird. Das musste ich jetzt erst mal los werden.

    ...

    Das ist so leider falsch und widersprüchlich.

    Es gibt ABE‘s die nur mitzuführen sind und gut, und es gibt ABE‘s die eine Änderungsabnahme erfordern!

    Das steht in der jeweiligen ABE drin...

    Small, pretty, quick, fun. Great!

  • Wenn die Auflagen von denen in der ABE abweichen, muss das Fahrzeug zur Abnahme vorgeführt werden. Steht dann da drin. Aber im Normalfall ist die ABE genau das, was die Abkürzung sagt, eine "Allgemeine Betriebserlaubnis". Aber die gilt nur für die Fälle, die darin jeweils genannt sind. Ansonsten ist eine Abnahme nach 19(3) nötig.

  • Wenn die Auflagen von denen in der ABE abweichen, muss das Fahrzeug zur Abnahme vorgeführt werden. Steht dann da drin. Aber im Normalfall ist die ABE genau das, was die Abkürzung sagt, eine "Allgemeine Betriebserlaubnis". Aber die gilt nur für die Fälle, die darin jeweils genannt sind. Ansonsten ist eine Abnahme nach 19(3) nötig.

    Genau so ist es. Wenn ich was aus dem Zubehör für mein Fahrzeug kaufe mit ABE sollte man selbstverständlich schon schauen das das Fahrzeug aufgeführt ist und evt. Montagebeschreibung (ist für mich selbstverständlich). Von daher Eintragungsfrei, habe ich oft genug mit meinen Motorrädern so gehandhabt.

    Und wenn man sich an nichts halten tut, ist es dann völlig egal ob ABE oder TÜV Eintragung per Einzelabnahme, da erlöscht die Betriebserlaubnis ohne hin. Schönes Beispiel sind da auch die verstellbaren Fahrwerke (von wegen im Nachhinein noch tiefer schrauben wie der legale verstellbereich).

  • Erst einmal DANKE für eure Reaktionen!

    Die genaue Typenbezeichnung des Wagens lautet S2 111. Eingebaut ist ein Rover Motor 1796cm² mit 90KW, Baujahr 2001.

    Die Aufschrift NITRON 7A0325 steht tatsächlich auf den vorderen Federn. Hinten habe ich nichts gefunden.

    Wenn ich das richtig verstehe, gibt es wohl hierfür keine ABE und es wird eine Einzelabnahme auf mich zukommen oder den Wechsel zu einem Fahrwerk, welches eine ABE für den Wagen hat...

  • ABE

    Das ist so leider falsch und widersprüchlich.

    Es gibt ABE‘s die nur mitzuführen sind und gut, und es gibt ABE‘s die eine Änderungsabnahme erfordern!

    Das steht in der jeweiligen ABE drin...

    Das ist leider auch falsch, da nur wenige Autos mit nur einer Veränderung Sich hier im Forum tummeln.

    Eine ABE bezieht sich immer auf den originalen Zustand des Autos. Denn man kann ja nie die unzähligen Kombinationsmöglichkeiten testen und annehmen lassen.

    Verändert man die Feder von dem ABE Nitron ist dies noch offensichtlich, aber auch bei einem anderen Sitz mit ABE ist eine Vollabnahme notwendig. Denn Sitz und FW waren unterschiedlich bei der Erstellung der ABE des FWs. So der TüV Mensch bei mir.

    Die Sinnhaftigkeit erschließt sich nur CDU, SPD und Grünenwählern.

  • Ev sieht das nur dein TÜV Mensch so

    Auf diese Idee wäre ich zumindest nie gekommen

    D.h. dann dass mein Audi komplett illegal unterwegs ist obwohl das Fahrwerk eingetragen und 3 weitere Teile über eine ABE abgede kg sind und damit der TÜV beim letzten mal total problemlos war

    Gruss

  • Kleingedrucktes in der ABE lesen.

    Bei einer Polizeikontrolle Anfang 90er wurde ich mal darauf Aufmerksam gemacht, dass die ABE von meinem Momo Lenkrad nur in Verbindung mit der originalen Rad-Reifenkombination gültig ist.

    Strafe war daraufhin wegen führen eines Kfz ohne gültige Betriebserlaubnis.

    "Sie dürfen nicht alles glauben, was Sie denken."

    Heinz Erhardt

  • Richtig, es steht in der ABE drin, welche anderen Teile im serienmäßigen Zustand sein müssen, damit die ABE gültig ist. Sofern eins der genannten Teile nicht mehr dem serienmäßigen Zustand entspricht, ist eine Änderungsabnahme nötig.

    Bei dem Lenkrad und den Rädern kann ich das noch nachvollziehen, aber ich bezweifle sehr stark, dass in der ABE eines Fahrwerks aufgelistet ist, dass die Sitze in serienmäßigem Zustand sein müssen. Da hätte ich gerne mal die ABE, bzw. den Ausschnitt daraus, gesehen.

    Zumal ich nicht wüsste, dass es Nitron-Produkte mit ABE gibt?!

  • Ja, du liegst falsch. Eine ABE ist generell erstmal nur mitzuführen. Wenn aber die Auflagen und Voraussetzungen, die dort aufgeführt sind, nicht eingehalten werden, ist trotz ABE eine Änderungsabnahme nötig.

    Dann ist die ABE quasi ein Teilegutachten (19(3)), und der Prüfer muss den Einbau abnehmen.

  • Ja, du liegst falsch. Eine ABE ist generell erstmal nur mitzuführen. Wenn aber die Auflagen und Voraussetzungen, die dort aufgeführt sind, nicht eingehalten werden, ist trotz ABE eine Änderungsabnahme nötig.

    Dann ist die ABE quasi ein Teilegutachten (19(3)), und der Prüfer muss den Einbau abnehmen.

    Habe mich vielleicht umständlich ausgedrückt, aber genauso verstehe ich eine ABE

  • Was für ein ABE Bauteil auch immer darf nicht mit einem anderen Bauteil auch immer kombiniert werden.

    Wenn euer TüVer das anders sieht bitte hier schreiben!

    Das steht ja in der ABE drin, welche Teile unverändert sein müssen. Und wenn die Auflagen erfüllt sind, sieht kein TÜV-Prüfer die ABE...