Was ist eine Eintragung wert?


  • Warum macht die Polizei nicht gleich die Eintragungen dann könnt ihr euch selbst anzweifeln ob es rechtens ist oder nicht. Wozu TÜV/Dekra und Gutachten;)

    5 Streifenwagen zur Eröffnung eines Naturkost-Teeladens das nenne ich mal Verschwendung von Steuergelder.

    Dein Freund und Helfer in Aktion

    Und anhand des Fotos erkennst du, warum genau da 5 Streifenwagen stehen?

    Vielleicht sind die Eigentümer ja in der Vergangenheit durch Gewaltdelikte aufgefallen - dann würde ich da auch nicht alleine hin fahren. Oder, oder, oder...Gründe gibt es genug, die Gründe kennst du aber nicht, also halt den Ball flach.

    Sicher ist es "nervig", wenn man angehalten wird und die Rennleitung den Wagen inspiziert. Ist mir aber jetzt in fast 20 Jahren Führerscheinbesitz noch nicht 1x passiert. Wenn man natürlich "hier" schreit und direkt vor den Augen der Polizei mit lauter Auspuffanlage herballert, muss man sich nicht wundern.

    Und ich kenne auch nur Fälle, wo stillgelegt wurde, weil eben etwas NICHT eingetragen war, oder die Daten der Eintragung nicht mit den am Fahrzeug verbauten Teilen übereinstimmte.

  • Ähm nein.

    Darf ich vorstellen:

    Nils——Realität

    Realität——Nils

    Liebe Grüße, Mark

    Mark ---- Gesetz

    Gesetz ---- Mark

    hier alles nachzulesen:

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

    Da steht nicht drin, dass der Fahrzeugführer sich darum kümmern muss.

    Da steht "[...] die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist"

    Der o.g. Personenkreis bestätigt den ordnungsgemäßen Einbau. Wie soll das sonst funktionieren?

    Ich warte sehr gespannt auf die Erklärung.

  • Ist alles fein, wenn es um Brülltüten geht irgendwie auch egal, aber wenn es um sicherheitsrelevante Dinge (Bremsen/ Fahrwerk etc) geht, im Fall eines Personenschadens immer problematisch.

    Da wird die Karre zerlegt und Du kannst Dir die Eintragungen sonstwohin stecken. Da geht es dann nur um die Realität. Und das mindeste ist, daß DU erklären/beweisen musst, daß faktisch nicht zugelassener Krempel nicht unfallverursachend war. Viel Spaß dabei.

    Irgendwann kommt der Tag, an dem die Hütte so verbastelt ist, daß nur noch das Verkloppen hilft.

  • Ist alles fein, wenn es um Brülltüten geht irgendwie auch egal, aber wenn es um sicherheitsrelevante Dinge (Bremsen/ Fahrwerk etc) geht, im Fall eines Personenschadens immer problematisch.

    Da wird die Karre zerlegt und Du kannst Dir die Eintragungen sonstwohin stecken. Da geht es dann nur um die Realität. Und das mindeste ist, daß DU erklären/beweisen musst, daß faktisch nicht zugelassener Krempel nicht unfallverursachend war. Viel Spaß dabei.

    Falsch, ich muss nicht beweisen, dass der Krempel nicht unfallverursachend war.

    Der Staatsanwalt muss beweisen, dass der Krempel unfallverursachend war. Grundlage des deutschen Rechtssystems.

    Sonst könnte ich dich jetzt wegen eines schweren Delikts (Mord o.ä.) anzeigen, und du müsstest belegen, dass du es NICHT warst?! Den Begriff "Unschuldsvermutung" hast du sicher schon mal gehört.

    Wenn ich dann bestätigen kann, dass ich die Änderungen durch den o.g. Personenkreis habe abnehmen lassen, bin ich nicht mehr haftbar. Als Fahrzeugführer habe ich damit die "technischen" Auflagen erfüllt. Der Staatsanwalt wird dann ermitteln, wer die Abnahme durchgeführt hat. Ebenso müsste der Staatsanwalt MIR dann nachweisen, dass ICH nachträglich etwas an den Komponenten verändert habe.

    Wer natürlich im Nachgang da was anderes montiert ist selber Schuld. Aber ich rede jetzt von einer ganz "normalen" Abnahme/Einzelabnahme.

  • Vielleicht hilft ein konkretes Beispiel?

    Ich habe das KT Toe Link Kit verbaut und vom TÜV eine Einzelabnahme machen lassen. Dazu gab es dann ein Gutachten, mit dem das bei der Zulassungsstelle eingetragen wurde. In dem sind Festigkeit, Durchmesser etc. dokumentiert.


    Wenn ich jetzt mit dem Auto fahre, eine Spurstange bricht und unbestreitbar Ursache für den Unfall ist - dann bin ich haftbar, bzw. habe keinen Versicherungsschutz. =O


    Bin kein Jurist, aber das kann ich kaum glauben.


    Gruß,

    Mattes

  • Erstens wohne ich in Braunschweig und zweitens bin ich mit einem der Besitzer seit 10 Jahren befreundet aber du kanst gerne weiter hypothesieren zu wissen was ich weiß. Ist aber auch egal es soll hier schließlich um E-Autos gehen. Ich bin nur auf das Video eingegangen bezüglich der Eintragungsthematik und wie verrückt die Polizei damit umgeht.


    Warum gibt es eigentlich kein Kackhaufen Smiley? :D

  • Gibt es, aber nicht für Freidenker!

    Grün war einmal die Farbe des Lebens, heute ist sie die Farbe des Grauens!

    Ein deutscher Schäferhund geht nicht Gassi, er rückt aus!

    Nur schwache Männer können starke Frauen werden!

  • moin,


    Zitat

    Da steht nicht drin, dass der Fahrzeugführer sich darum kümmern muss.

    Da steht "[...] die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist"

    Der o.g. Personenkreis bestätigt den ordnungsgemäßen Einbau. Wie soll das sonst funktionieren?

    Ich warte sehr gespannt auf die Erklärung.

    die ist ganz einfach :

    wenn du dir irgendeinen Kirmeskram einbauen läßt der LEGAL nicht ein zu tragen ist du aber jemanden findest der dir das irgendwo in Bayern, Ostfriesland oder sonstwo weit weg vom pott einträgt wird dich der Staatsanwalt fragen warum du den mist nicht vor ort eintragen lassen hast. und wenn sich dann rausstellt das die Eintragung für den arsch war bist du der dumme.

    aber du kannst das gerne selber testen, es gibt ja immer oberschlaue und noch viel mehr die sich dafür halten.


    Zitat

    Vielleicht hilft ein konkretes Beispiel?

    Ich habe das KT Toe Link Kit verbaut und vom TÜV eine Einzelabnahme machen lassen. Dazu gab es dann ein Gutachten, mit dem das bei der Zulassungsstelle eingetragen wurde. In dem sind Festigkeit, Durchmesser etc. dokumentiert.

    Wenn ich jetzt mit dem Auto fahre, eine Spurstange bricht und unbestreitbar Ursache für den Unfall ist - dann bin ich haftbar, bzw. habe keinen Versicherungsschutz. =O

    Bin kein Jurist, aber das kann ich kaum glauben.


    wenn du das vor ort hast eintragen lassen oder bei komotec einbauen lassen hast und dort eintragen lassen hast bist du ziemlich sicher außen vor in der Haftung.

    Da wird dann der Prüfer oder komotec in der Pflicht sein.

    in der anderen Konstellation wie ich oben geschrieben habe wärst du wahrscheinlich mit dran weil man dir unterstellt das du wußtest das es legal nicht möglich ist.


    aber ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt, das letzte wort hat der richter, gleich nach Nils....


    Guido

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    Ich bin nicht verantwortlich für das was der Leser da hinein interpretiert !

  • Erstens wohne ich in Braunschweig und zweitens bin ich mit einem der Besitzer seit 10 Jahren befreundet aber du kanst gerne weiter hypothesieren zu wissen was ich weiß. Ist aber auch egal es soll hier schließlich um E-Autos gehen. Ich bin nur auf das Video eingegangen bezüglich der Eintragungsthematik und wie verrückt die Polizei damit umgeht.


    Warum gibt es eigentlich kein Kackhaufen Smiley? :D

    Und so wie wir nicht wissen, was du bezüglich des Besitzers des Ladens weisst, so hast du keine Ahnung vom Aufbau und Struktur der LÄNDERPOLIZEI oder wer was wo und wie macht.

    Ist das gleiche nur in grün, da musst du dich nicht wundern, wenn sich dann mal einer aufregt, der sich damit auskennt.

    So - jetzt aber genug davon - bitte wieder E-Autos

  • Also ich kann die Gesetze so oft lesen wie ich möchte, da steht nirgends drin, dass der Prüfer in der näheren Umgebung sein muss?!

    Wie viele Leute haben einen Zweitwohnsitz oder Verwandte oder sonst welche Gründe, um solche Dinge weit entfernt vom Wohnort zu erledigen?


    Aber ich merke schon, ihr habt dutzende konkrete Fallbeispiele parat. Ich muss nur kurz warten und dann verlinkt ihr sie mir. Darauf freue ich mich schon sehr!


    Aber außer den Sprüchen kommt vermutlich am Ende eh wieder nichts raus.
    Bin ja überrascht, dass ich nicht auch noch beschimpft wurde.

    Nur Argumente kamen keine mehr.

    Schade, hätte gerne gewusst, was jetzt wirklich Stand der Dinge ist.

    Oder wie ich an meinem Auto, was in Süddeutschland steht, obwohl ich im Ruhrpott wohne, legal was eintragen lassen kann, ohne sofort ins Gefängnis zu wandern.

    Sehr schade...


    Und ganz wichtig ist noch: wie kann ich als Laie, der von Autos absolut keine Ahnung hat, beurteilen, ob etwas "legal" abnahmefähig ist, oder nicht? Gibt es da vielleicht eine Liste der Dinge, welche niemals "legal" abgenommen werden können oder so?

  • Genau das ist ja seine Taktik ;)^^

    Ne, ich hätte gerne echt Klarheit gehabt.

    Aber von Stammtischparolen und irgendwelchen Behauptungen bekommt man die ganz sicher nicht.

    Mehr kam hier aber nicht, keine Fakten, Fallbeispiele, Gesetzestexte o.ä.

    Nur weil jemand laut schreit heißt es noch lange nicht, dass er Recht hat.

  • Hallo? Wer dichtet hier sich was zusammen?

    Es gibt Gesetzestexte, die Du gerne interpretieren kannst, wie Du willst.

    Das ist aber nicht der Maßstab. Der Richter hört sich alles an, und hat tatsächlich Ermessensspielraum.

    Das, was Du Dir zusammenreimst, ist Deine Seite/ die Deines Verteidigers.

    Dann gibt es die Seite des Klägers/ des Staatsanwaltes.

    Dazwischen, und nicht zwangsläufig genau in der Mitte der beiden Positionen, werden Urteile gefällt.

    Und genau das ist die Realität, von der ich rede.

    Angenehmen Abend, Mark

    BTW, Leute, die nach so einem Unfall kielgeholt werden, haben idR wenig Lust, das im Zwischennetz auszubreiten.

    Irgendwann kommt der Tag, an dem die Hütte so verbastelt ist, daß nur noch das Verkloppen hilft.

  • Aha, es wird aber so dargestellt, als würde man direkt im Knast landen, wenn auch ein Freispruch möglich ist.

    Die Gesetze sind die Basis, wenn ich mich daran halte, kann auch der Richter nicht anders urteilen.
    Wie bereits erwähnt gilt die Unschuldsvermutung, auch wenn dir diese juristische Grundlage offensichtlich nicht bekannt ist/war.

    Gerade im Falle der Änderungsabnahme möchte ich mal erklärt haben, wo ich als Laie jetzt gegen das Gesetz verstoßen kann?

    Ich baue die Teile an und lasse es vom Prüfer abnehmen. Somit habe ich alles erfüllt. Ich habe den Prüfer weder bedroht noch bestochen noch genötigt.
    Wo soll jetzt der Gesetzesverstoß sein?

    Das ist wie z.B. die Elektroinstallation zu Hause: die wird von einem zugelassenen Elektromeister abgenommen. Wenn jetzt das Haus abbrennt kann ja auch nicht der Eigentümer haftbar gemacht werden. Er hat sich die Anlage zur Nutzung vom Fachmann abnehmen lassen und damit alles ihm mögliche getan.

    Wenn es anders wäre, dann würde bei jedem durch technischen Defekt verursachten Unfall der Eigentümer der Anlage in den Knast wandern? Das wäre mir neu...


    Und solche Urteile sind in der Regel immer öffentlich (personenbezogene Daten werden natürlich unkenntlich gemacht), also warte ich mal gespannt auf die Verlinkungen zu den ganzen Urteilen, die es ja dann sicher zu Dutzenden gibt.

  • Hab ich, hab nichts gefunden. Ich hab aber die Behauptung auch nicht aufgestellt, ergo muss ich sie nicht widerlegen, sondern derjenige, der die Behauptung aufgestellt hat, sollte sie Belegen können. Ist sonst sinnfrei.

    • Offizieller Beitrag

    Guck mal im schwarzen nach Little Gizmo. Dem haben sie nach einem Unfall einen reintun wollen, weil der Aufkleber am oberen Rand der Windschutzscheibe ein paar milimeter zu breit war (oder so ähnlich) War wohl nicht lustig.

    Fest steht, dass wenn es zu so einem Streit kommen sollte, Du mit dem Auto die nächsten Jahre erstmal nicht fährst, weil sich die Sachverständigen die Klinke in die Hand geben...

  • Moin,

    Zitat

    Aha, es wird aber so dargestellt, als würde man direkt im Knast landen, wenn auch ein Freispruch möglich ist.

    Das interpretierst du da rein. Ich habe dir nur vergeblich versucht zu erklären das im Zweifel einem Richter erklären musst warum du irgendeine dubiose Eintragung weit weg von zu Hause machen lassen hast.

    Aber da du ja unter wortdurchfall leidest wird dir das sicher leicht gelingen also kannst DU meine Warnung ruhig ignorieren.

    Klugscheisser sehen Richter schließlich besonders gerne.

    Also gutes Gelingen


    Guido

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    Teile meines Beitrages können ironische, sarkastische oder zynische Bemerkungen enthalten.
    Ich bin nicht verantwortlich für das was der Leser da hinein interpretiert !

  • Guck mal im schwarzen nach Little Gizmo. Dem haben sie nach einem Unfall einen reintun wollen, weil der Aufkleber am oberen Rand der Windschutzscheibe ein paar milimeter zu breit war (oder so ähnlich) War wohl nicht lustig.

    Fest steht, dass wenn es zu so einem Streit kommen sollte, Du mit dem Auto die nächsten Jahre erstmal nicht fährst, weil sich die Sachverständigen die Klinke in die Hand geben...

    Anderer Sachverhalt - oder hatte er den Aufkleber eintragen lassen?

    Wenn ich irgendwas ins Sichtfeld klebe bin ich selber Schuld.

    Und dem Richter erkläre ich gerne, warum ich meine Eintragung am Ort des Zweitwohnsitzes vorgenommen habe. Und dann? Was ändert das? Gegen welches Gesetz soll ich dann verstoßen haben?

  • Oder anders gesagt: wenn man aus Berlin kommt und sich bei Komotec was eintragen lässt, dann ist diese Eintragung nichtig, aber wenn ich in der Eifel wohne ist alles legal?


    Und wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe, wo Änderungen eingetragen sind, kann ich das ja teilweise nicht mal mehr selber nachvollziehen, wo und wer das eingetragen hat. Somit sind beim Halterwechsel die Eintragungen alle nichtig?


    Dazu hätte ich bitte noch mal die Stelle im Gesetz gesehen, wo das steht.

    Frage nur, weil ich letzte Woche nen Wrangler gekauft hab. Da sind Dinge eingetragen worden. Irgendwo in Süddeutschland. Ich wohne aber im Pott. Muss ich mir Sorgen machen?

  • Nach Auskunft des ADAC Anwaltes....ging um noch nicht eingetragene Felgen.....da kann Ihnen nicht sehr viel passieren. Bei einem Unfall muss nachgewiesen werden,dass dies durch die nicht eingetragenen Teile ausgelöst wurde.
    Allerdings können Sie Ärger bekommen, weil die Felgen nicht eingetragen sind.
    Zu Guido: Ja je weiter weg um so eher Zweifel, aber man kann es im Einzelfall auch begründen.....
    Und das Gleiche gibt es bei Abnahme von CTs alles mit dem TÜV Rheinland ausgemacht (der betreut unsere Röntgen seit Jahren) dann zur Abnahme der Prüfer erkrankt. Die Firma GE besorgt anderen Prüfer.....TÜV Nord....der wollte dann andere Dinge...auf mein Hinweis das hätte der TÜV Rheinland doch so vorgeschrieben also müssen Sie sich auch dran halten gleicher Verein....kam wieso das ist TÜV Rheinland ich bin TÜV Nord.....
    Dann haben Gott sei Dank die Techniker von GE das übernommen.....

    Vor Gericht und auf hoher See....

    Und dann vielleicht nochmal kurz zu den beiden Radpolizisten: der Eine geht mit gutem Beispiel voran und fährt ohne Helm interessant....gutes Vorbild für Kinder und Jugendliche....und der Ton des anderen Herren ist eines Polizisten absolut unwürdig.....ich hoffe der macht nie bei Demos Dienst, wenn man sich so wenig beherrschen kann...sollte er dringend in die Nachschulung.....dabei ist egal wie sich der Verkehrsteilnehmer verhält. So jemand sollte in meinen Augen nicht Dienst tun.

    Das Thema was erlaubt ist und was nicht...sehr schwierig und eben auch vor Ort durch die armen Polizisten nicht zu beurteilen. Leider gibt es aber immer wieder welche, die da sehr über ihr Ziel hinausschiessen und meinen auch gleich Richter zu sein.....(die Aussage kommt von einem befreundeten Anwalt).

    Zum Thema Elektro und Tesla weil der Aktienkurs ja hier in Stellung gebracht wurde:

    Schwankungen von über 200 Dollar in einer Woche nach oben und unten spricht nicht gerade für solide Firmen, sondern eher für Spekulanten an der Firma...Leerverkäufe etc.....da kloppen sich wahrscheinlich ein paar große Investmentbanken....

  • Aha, es wird aber so dargestellt, als würde man direkt im Knast landen, wenn auch ein Freispruch möglich ist.

    Die Gesetze sind die Basis, wenn ich mich daran halte, kann auch der Richter nicht anders urteilen.
    Wie bereits erwähnt gilt die Unschuldsvermutung, auch wenn dir diese juristische Grundlage offensichtlich nicht bekannt ist/war.

    GrossmeisterB, leider muss ich dem Rest hier Recht geben.

    Ich hatte vor langer Zeit persönlich einen Fall (Aufzählung dauert zu lange), bei dem ich während eines nächtlichen Anhaltens durch ein Polizeifahrzeug

    (mit einem hergerichteten Einser Scirocco, alle Änderungen korrekt eingetragen, Strassenverkehrsverordnung/Geschwindigkeit auch korrekt eingehalten) in eine Situation kam, dass mich 3 Gerichtsverhandlungen gekostet hat.

    Ich war felsenfest davon überzeut im Recht zu sein (denn es war offensichtlich, dass die Anschuldigungen nicht korrekt waren), und ich bin trotzdem 2x durch verschiedene Instanzen in Haftung genommen worden.

    Erst in der dritten Instanz (mit 2 verschiedenen Gutachtern) konnte ich nur ein "Einstellen des Verfahrens" erwirken.

    Einen Freispruch gab es nicht, weil dann offensichtlich gewesen wäre, dass ich die zwei Kollegen von der damaligen grünen Trachten-Fraktion gerichtlich angegangen wäre.

    Und das möchte man natürlich nicht.

    Lerneffekt: Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand. Richterin.gif

    Lass nach Möglichkeit alle Sonderlocken am Fahrzeug eintragen.

    Und wirst du angehalten, vertraue auf keine Eintragung.

    Sei dann nett und freundlich, denn auch wenn du denkst du bist im Recht, kann man dich schnell mit dem Gegenteil überraschen.

    Und fahre innerhalb der Städte und Dörfer leise und mit angepasster Geschwindigkeit, alles andere ist dämlich und die Folgen sind sonst abzusehen.

    Und ein weiterer Lerneffekt: Du sitzt nicht am längeren Hebel, ...und Windmühlenkämpfe sind für den Arxxx... brutale-008.gif

    Willkommen im Land der Vollidioten... smilie_frech_151.gif

    Grüße
    Smacmac


  • Das Thema was erlaubt ist und was nicht...sehr schwierig und eben auch vor Ort durch die armen Polizisten nicht zu beurteilen. Leider gibt es aber immer wieder welche, die da sehr über ihr Ziel hinausschiessen und meinen auch gleich Richter zu sein.....(die Aussage kommt von einem befreundeten Anwalt).

    Ist nicht nur bei der Polizei so, solche Personen findet man überall.

    Nur ist es schwierig sich zurück zu nehmen wenn man meint man ist im Recht.

    Muss man lernen.

    Ich bin mit der Elli 2x angehalten worden...

    Einmal in Frankreich von zwei Polizisten an einem Kreisverkehr.... die wollten aber nur das Auto anschauen... alles freundlich und gut verlaufen...

    Und einmal Sonntag Morgen um 07:00 Uhr bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle innerhalb einer Stadt (war auf dem Weg zu einem Lotus Treffen).

    Direkt vor mir ein Ford Pickup, total verrostet, mit Zwillingsbereifung und richtig laut....

    Als der Polizist mich dahinter gesehen hat, hat er den Ford sofort durchgewunken.

    Ich bin dann langsam und leise auf den Polizisten zugefahren und habe leicht gebremst...

    Hatte neue Bremsbeläge drauf, die dann gequietscht haben....

    Daraufhin meinte ein zweiter Polizist der dazu kam: "Können sie nicht langsamer herfahren, sie sehen doch dass das hier eine Kontrolle ist..."

    Ich hätte ja jetzt erwidern können: "Bin langsam hergefahren, denn direkt vor mir war der Pickup und das waren daher höchstens 20 Km/h sonst hätte ich den ja gerammt... ausserdem habe ich neue Bremsbeäge drauf und die quietschen halt"

    Aber so was gibt dann halt mal zu 80% Ärger, oder zumindest mal eine Diskussion, denn wir fahren ja keine "normalen Fahrzeuge"

    Also habe ich freundlich und ohne Sarkasmus erwidert: "War ich etwas zu schnell? Entschuldigung, ich werde beim nächsten mal etwas besser aufpassen..."

    Daraufhin war alles gut.

    Nur meine Fahrzeugscheinkopie auf normalen Papier hat er als Dokumentenfälschung angemahnt und mich nochmals nach Hause geschickt um das Original zu holen.

    Die Kopie war auch klar als Kopie zu erkennen und ich hätte streiten können.

    Habe es aber gelassen, die Kopie vor seinen Augen zerrissen und das Original von Zuhause geholt.

    Hat mich 30 Minuten Verspätung gekostet, dafür hatte ich keinen nachfolgenden Ärger.

    Und das ist es mir mittlerweile wert.

    Bin zu alt für so eine Scheixxx.

    Willkommen im Land der Vollidioten... smilie_frech_151.gif

    Grüße
    Smacmac


  • Du musst schon die Details posten, was wurde dir denn vorgeworfen und wie hat dein Anwalt versucht, die Situation aufzuklären?

    Einfach zu sagen "Die Eintragung ist nicht rechtens" geht nicht.

    Aber da das Verfahren eingestellt wurde, konnte dir somit am Ende nichts konkretes zur Last gelegt werden.

    Dass man dann Ärger ohne Ende hat, hab ich nie bestritten. Das Problem ist ja auch, dass die Richter ja eigentlich gar keine Ahnung von der Technik haben, und dann erst Gutachten erstellt werden müssen.

    Dennoch hast du, und dabei bleibe ich, alles dir mögliche getan, um den Wagen legal auf der Straße zu bewegen.

    Die Fragen, welche ich schon mehrfach gestellt habe, wurden ja leider nicht beantwortet. Denn was soll man noch machen, außer den Wagen beim Sachverständigen zur Abnahme vorzustellen? Einen 2. und 3. Sachverständigen aufsuchen? Nach der Abnahme zur Polizei fahren und um "Korrektheit" der Eintragung bitten? Einen Notar konsultieren, der die "Korrektheit" der Eintragung beglaubigt?