Wenn nach der Reparatur der Wagen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet und die vollständige Reparatur bestätigt wird, dann kann man den auch wieder Vollkasko versichern.
Wenn jemand seinen Wagen so sehr liebt, und die Reparaturkosten aus eigener Tasche zahlt, auch wenn die den Fahrzeugwert um das 4-fache übersteigen, ist das ja sein Problem.
Dennoch kann nach erfolgter und vom Sachverständigen bestätigter Reparatur der Wagen wieder zum "Wiederbeschaffungswert" Vollkasko versichert werden.