Anfängerfragen zur Elise

  • Wenn nach der Reparatur der Wagen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet und die vollständige Reparatur bestätigt wird, dann kann man den auch wieder Vollkasko versichern.

    Wenn jemand seinen Wagen so sehr liebt, und die Reparaturkosten aus eigener Tasche zahlt, auch wenn die den Fahrzeugwert um das 4-fache übersteigen, ist das ja sein Problem.

    Dennoch kann nach erfolgter und vom Sachverständigen bestätigter Reparatur der Wagen wieder zum "Wiederbeschaffungswert" Vollkasko versichert werden.

  • LotusQ: nein dies ist kein Unfall-oder - Versicherungs-Forum es ist nur die Winterzeit.... =O

    Na jedenfalls, wenn Du Dir einen Lotus kaufst erhältst Du gleichzeitig eine Mitgliedschaft in diesem Club der "Verstrahlten" das allein ist es schon wert....:D:kä

    ...."Wenn Du Gott siehst, musst Du bremsen".... (the one and only K.S.)

  • Wenn nach der Reparatur der Wagen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet und die vollständige Reparatur bestätigt wird, dann kann man den auch wieder Vollkasko versichern.

    Wenn jemand seinen Wagen so sehr liebt, und die Reparaturkosten aus eigener Tasche zahlt, auch wenn die den Fahrzeugwert um das 4-fache übersteigen, ist das ja sein Problem.

    Dennoch kann nach erfolgter und vom Sachverständigen bestätigter Reparatur der Wagen wieder zum "Wiederbeschaffungswert" Vollkasko versichert werden.

    genau so denk ich mir das auch

  • Moin,

    Mit einem einfachen : nein, geht nicht scheinen hier einige echte Probleme zu haben.

    Dafür scheint es mit dem Glauben einigermaßen zu klappen.

    Da müsst ihr aber in eine Kirche Moschee oder sonst so ein Zirkuszelt gehen und nicht in ein deutsches Strassenverkehrsamt.

    Da ich ja grundsätzlich daran glaube das man auch total langsam und schwerfällig denkende Menschen etwas beibringen kann versuche ich es noch einmal.

    Ich schreibe auch extra ganz langsam damit ihr auch mit kommt.


    Man unterscheidet zwischen wirtschaftlichem und technischen Totalschaden.

    Der wirtschaftliche Totalschaden im Kaskofall liegt vor ab 100% des Wiederbeschaffungswertes. Bis dahin kann das Auto auf Versicherungskosten repariert werden.

    Ab 101% wird maximal der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ausgezahlt.

    Ob man die Karre dann repariert oder nicht ist privatvergnügen.

    Der wirtschaftliche Totalschaden ist im Haftpflichtschaden ein Schaden wo die Wiederherstellung 31% über dem Widerbeschaffungswert liegt.

    D.h.: man kann bis zu 130% des Widerbeschaffungswertes das Ding auf kosten der Versicherung reparieren.

    Das muss durch eine Rechnung nachgewiesen werden.

    Will man darüberhinaus reparieren bekommt man nur 100% abzüglich des Restwertes wie auch im Kaskofall.

    Trotzdem kann in beiden Fällen die Karre wieder versichert und zugelassen werden, sogar OHNE das ein Gutachter das Ding begutachtet.

    ABER : ohne Gutachten wird eine Versicherung, egal ob Kasko oder Haftpflicht beim nächsten Schäden einmal die Fahrgestell Nummer prüfen und sagen : April April, Regulierung abgelehnt.

    Es sei denn man kann dann nachweisen das das Fahrz eug sach und fachgerecht wieder instandbesetzt wurde.

    Viel Glück dabei.

    Wird nach Reparatur durch einen Gutachter nachgewiesen das der Wagen fachgerecht repariert wurde wird im erneuten Schadenfall auch reguliert.


    Dann gibt es den technischen Totalschaden . Der tritt ein wenn die Kiste nicht wieder hergestellt werden kann. ( das ist heutzutage fast nie der Fall weil man jeden Schrott ohne. Rücksicht auf kosten wieder reparieren kann.)

    ABER : hier gilt jetzt das die Kiste nach HERSTELLERVORGABEN wieder aufgebaut werden muss.

    Bei einer ausgebrannten Kiste z.b. Mit neuer Rohkarosserie, beim Lotus mindestens mit neuem chassis. Bei der Tupperdose ist die Karosserie nebensächlich da nur Verkleidung.

    Bei einer total krummen Karre ebenfalls mit neuer Karosse und bei ausgerissenen Chassisteilen mit einem neuen Chassis bei Tupperdosen . < datt da issn Punkt !

    Wenn jetzt irgendein Schlaummeier glaubt er lötet da neue Teile ans Chassis und lässt das durch einen Gutachter als fachgerechte Reparatur absegnen sollte er vorher einige Kerzen in verschiedenen Kirchen anzünden.

    KEIN Gutachter wird sowas absegnen egal wie toll das gemacht wurde.

    Grundlage für die Prüfung sind nämlich : die HERSTELLERVORGABEN.

    Klingt komisch, ist aber so.

    Und jetzt kommt das beste : da außer der Versicherung keiner sowas speichert kann man sogar auch diese Kiste wieder zulassen und auch versichern.

    Lustigererweise sogar Vollkasko.

    ABER : sobald irgendeine Versicherung zahlen muss wird wieder die vin gecheckt und ratet mal : richtig ! Es wird nicht reguliert !

    Und das beste ist : die höhere Versicherungsprämie kannst du nichtmal zurückfordern da du ja bei Abschluss den Totalschaden verschwiegen hast.


    Aber Ihr könnt natürlich weiterhin allen möglichen Mist glauben und machen was ihr wollt aber hinterher nicht Jammern.

    Guido

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  • "ABER : hier gilt jetzt das die Kiste nach HERSTELLERVORGABEN wieder aufgebaut werden muss."

    Merkwürdig, dass dann das Gericht, auf Basis der AKB - siehe meinem Link - anders geurteilt hat.

    Wie ist das deiner Meinung nach zu erklären?

    Für mich das so zu erklären:

    Eine Reparatur nach Herstellervorgabe steigert die Wahrscheinlichkeit, dass ein Sachverständiger das nach erfolgter Reparatur als "vollständig ausrepariert" bescheinigt.

    Aber eine fachgerechte Reparatur, welche nicht oder nicht vollständig nach Herstellervorgabe durchgeführt wurde, kann dennoch von einem Sachverständigen als "vollständig ausrepariert" bescheinigt werden. Das liegt dann natürlich im Ermessen des Sachverständigen.

    Aber das muss nicht heißen, dass diese Reparatur unbedingt schlechter ist.

  • Die Versicherungen zicken auch bei ner Eigenreparatur etwas rum, wenn es für sie günstiger wird, die Kiste über die Restwertbörse abzuschieben. Fiktive Abrechnung heißt das wohl.

    Dann wollen sie nur Fotos von der reparierten Karre sehen oder man wartet noch 6 Monate um den netto Schaden ausbezahlt zu bekommen.

    Brutto wird nur bezahlt, wenn brutto Beträge gezahlt wurden -> Rechnungen... meistens sind aber die Teile vom Verwerter brutto günstiger als netto Neuteile. Außerdem ist Papierkram müßig.

    Wenn aber nun alles in der Form repariert wurde, dass die Kiste fahrtüchtig ist und nicht gleich von anschauen zusammenbricht, anschließend in einen Unfall verwickelt wird. Dann wird die Versicherung zwar erstmal grundsätzlich die Reparatur ablehnen, aber zumindest sind alle Teile bis aufs Chassis zu regulieren.

    Beim Chassis sollte man zur Vermeidung von Versicherungsbetrug dann kund tun, wenn daran gearbeitet wurde.

    Streitbar ist dann allenfalls, wenn der Reparaturaufwand, den man fürs Chassis hatte, um es fachgerecht zu reparieren und fachgerecht bedeutet nicht zwangsläufig nach Herstellervorgaben. Alu fachgerecht zu reparieren ist etwas anderes, wie nur das defekte Teil insgesamt auszutauschen - wäre ja keine Reperatur mehr.

    Wenn nun durch einen Auffahrunfall nen hinterer LängsTräger zusammengeschoben wird oder durch nen Frontunfall auf eine Seite aus dem Chassis nen Trapez wird, aber das rausgerissene reparierte Chassisauge heile blieb, dann war das übrige Chassis im Herstellersinne immernoch nach Herstellervorgaben intakt. Der Schaden für den defekten Längsträger hinten oder das Trapez ist ja erst dann erstmals aufgetreten und wird vor Gericht zu erstreiten sein...

    Und dann braucht man spätestens nen neues Chassis oder hat hier schon jemand nen neuen Erstatzlängsträger gesetzt?

    2 Mal editiert, zuletzt von mcsexxx (20. Januar 2019 um 13:28)

    • Offizieller Beitrag

    Um mal zum Thema zurück zu kommen, Die Lotuskisten sind so selten in Deutschland das solch ein Fall, Wahrscheinlich so gut wie nie eintreten wird.

    LotusQ , eine nicht ernstzunehmende Minderheit der angebotenen fahrzeuge (Lotus) auf dem Deutschen Markt, wurden total zerstört. Du kannt also auch ohne rechtlichen Beistand ein Lotus kaufen und fahren. Die paar wenigen, welche kacke sind, solltest du aber nicht kaufen. Ansonsten Feuer frei.

  • Ok,

    War wohl zu optimistisch was die denkfähigkeit angeht.

    Guido

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  • Tschuldigung, dass ich jetzt auch noch mal dumm dazwischen frage,

    aber ist das Alu Chassis nach einem Brand nicht auch am Ende?

    Also nicht nur wegen dem Kleber?

    "Sie dürfen nicht alles glauben, was Sie denken."

    Heinz Erhardt

    Viele Grüße,
    Christian

  • Ok,

    War wohl zu optimistisch was die denkfähigkeit angeht.

    Guido

    Ich hatte ja eine Frage gestellt und ein Urteil verlinkt.

    Wo ist das Problem, darauf zu antworten?

    Weil man vielleicht doch nicht ganz Recht hatte?

    Einfach mit "Denkfähigkeit" zu kommen bringt ja keiner Diskussion was...

  • mal alles voran geschriebene aussen vor :


    """ suche originales unverunfalltes mk1chassis ....."""

    ich bin nur die Aushilfe mit leicht beratender Tätigkeit
    LG
    ulf

  • Moin,

    Zitat

    Ich hatte ja eine Frage gestellt und ein Urteil verlinkt.

    Wo ist das Problem, darauf zu antworten?

    Weil man vielleicht doch nicht ganz Recht hatte

    Das Problem ist das ein geschweißter motorhalter überhaupt NICHTS mit einem Geschweißten aluschaden am Chassis zu tun hat.

    Lies einfach nochmal, gaaaaaaaanz laaaangsam meinen Beitrag. Ich bin nach wie vor zuversichtlich das selbst du das dann begreifst.

    Ich glaube an dich !

    Du kannst auch ganz sicher noch 200 andere Urteile finden wo ein gespachtelter Kotflügel, eine ausgebeulte Tür oder eine geklebte Stosstange obwohl nicht nach HERSTELLERVORGABEN Repariert wurden und trotzdem akzeptiert wurden.

    Aber auch das hat alles nichts mit einem Chassis Schäden zu tun.

    Das kann doch echt nicht so schwer zu verstehen sein.

    Guido

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  • Der Motorhalter aus dem Gerichtsurteil hat genau wie das Chassis eine tragende Funktion. Ist dort ja auch beschrieben.

    Also wo ist der Unterschied?

    Ich sehe keinen!

    Und so mancher Schaden, insbesondere wenn es "nur" ein abgerissener vorderer Halter des vorderen oberen Querlenkers ist, lässt sich sehr gut reparieren.

    Da kann man jetzt noch 200 mal was erzählen, aber es ändert nichts an den Tatsachen...

    Außerdem redet niemand davon, am Chassis zu schweißen?!

    Ach so, es gibt auch noch andere Schäden, z.B. einen verbeulten Unterboden. Den kann man auch sehr gut reparieren. Obwohl laut Lotus nicht zugelassen, würde ich mal behaupten, dass eine Reparatur es Unterbodenblechs ohne Einschränkung machbar. Das würde auch ein Sachverständiger sicher im Nachhinein so bescheinigen.

    2 Mal editiert, zuletzt von GrossmeisterB (20. Januar 2019 um 15:26)

  • Ok,

    Ich gebe es. Auf. Ich bin auch nicht den quichotte......

    Ich gehe mal ein paar Stunden mit meinem Hund in den Wald. Der ist deutlich gelehriger....

    Macht ihr mal.


    Guido

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  • Bin gerade eine kleine Runde gefahren.

    Die Elise sprang trotz 1-2 Monate Ruhezeit besser an als mein daily 86 Boxermotor nach 3-4 Tagen. So ganz ohne Voodoo.

    Herrlich so ein Ausritt, wenn die Wiesen an den Straßenränder weiß sind und das kleine Monster die Gegend mit Schall beschmückt :D

  • . Das würde auch ein Sachverständiger sicher im Nachhinein so bescheinigen.

    wetten, dass nicht.

    aber du hast sicher wieder recht. sonst gibst du ja keine Ruhe .


    würde ich mal behaupten, dass eine Reparatur es Unterbodenblechs ohne Einschränkung machbar. Das würde auch ein Sachverständiger sicher im Nachhinein so bescheinigen.

    Auf Grund meines mehr als 40 Jahre altem Nagel im Kopf, habe ich mittlerweile 4 ( in worten VIER ) vereidigte Sachverständige in meinem Umfeld . Der fünfte ist mittlerweile pensioniert.

    Keiner, ich wiederhole KEINER hätte sowas unterschrieben.

    Und ich habe auch ganz lieb geguckt als ich gefragt habe .

    Jetzt gib ruhe du wadenbeisser .

    Es ist genau soo wie Guido , der mit dem Hund, es geschrieben hat.

    würde ich mal behaupten,

    genau das ist der PunkT : DU

    ich bin nur die Aushilfe mit leicht beratender Tätigkeit
    LG
    ulf

    2 Mal editiert, zuletzt von polo (20. Januar 2019 um 16:25)

  • Tja, ohne einen konkreten Fall wird es schwer, das eine oder das andere zu belegen.

    Fakt ist, dass die Reparatur NICHT nach Herstellervorgabe erfolgen muss, um mit dem Auto wieder legal auf der Straße fahren zu dürfen.

    Das war ja die ursprüngliche Behauptung, welche zweifelsfrei widerlegt wurde.

    Alles andere ist Spekulation.

    Da könnt ihr noch so oft eure (!) Sachverständigen zitieren, wenn der sechste es doch bescheinigt, kann man damit vollkommen legal auf der Straße fahren und kann das Fahrzeug sogar Vollkasko versichern.

    Aber die Richter am Landgericht waren bestimmt auch zu doof oder so. Keine Ahnung...

  • Auf Grund meines mehr als 40 Jahre altem Nagel im Kopf, habe ich mittlerweile 4 ( in worten VIER ) vereidigte Sachverständige in meinem Umfeld . Der fünfte ist mittlerweile pensioniert.

    Keiner, ich wiederhole KEINER hätte sowas unterschrieben.

    Angenommen ein Dritter weiß nichts vom Chassisdengeln und führt Deinen Buddys so ne Chassiskiste für ein Wertgutachten vor.

    Werden Sie das dann austellen und ein eventuelles Chassisgefrikel unwissentlich unterschrieben und sich per Kleingedruckten ggf. aus der Affäre ziehen? Oder den Job ablehnen oder das Chassis in Abzug bringen?

    Das jemand wg nen paar hundert Euro das nicht bescheinigt, dass ein chassis wieder komplett heile ist, sieht man ja bereits an Lotus... würde ich auch nicht machen und meinen Beruf inkl. Privatvermögen riskieren... Aber was ist mit dem Ansatz zu beginn? Sowas wird ja gerne mit nem Wertgutachten verkloppt...


    Achja, hat schon mal jemand den hinteren LängsTräger gefrickelt?

    Gerne auch per PN 😊

    Achja, ich halte es persönlich für nen Konstruktionsmangel den Ausriss der Querlenkeraugen nicht reparabel gestaltet zu haben...

    2 Mal editiert, zuletzt von mcsexxx (20. Januar 2019 um 17:02)

  • Dazu sag ich nur:

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  • Wie jetzt hier die Argumente, Gesetze und Gerichtsurteile reinflattern, ich bin sprachlos!

    Alles hieb- und stichfeste Beweise!

    Da kann ich natürlich nichts mehr entgegen setzen.

    Also habt ihr natürlich Recht, dass ist bestimmt ein Fake-Urteil von einer Fake-News-Seite.

  • Tja, ohne einen konkreten Fall wird es schwer, das eine oder das andere zu belegen.

    Mein Fall war so konkret, dasse s gar nicht konkreter geht. und ich hätte alles gegeben die Kiste zu behalten ....

    wenn der sechste es doch bescheinigt, kann man damit vollkommen legal auf der Straße fahren und kann das Fahrzeug sogar Vollkasko versichern.

    ja das geht, wenn es dir endlich der sechste es bescheinigt hat, wird die zahlungspflichtige Versicherung einen siebten auflaufen lassen der dem sechsten die Schuhe so dermasssen aufpumt, dass er nie wieder was bescheinigt .

    Aber die Richter am Landgericht waren bestimmt auch zu doof oder so.

    Das kann schon sein, wobei ich nicht glaube, dass sie doof waren . Die hatten nur keine Ahnung !

    Werden Sie das dann austellen und ein eventuelles Chassisgefrikel unwissentlich unterschrieben und sich per Kleingedruckten ggf. aus der Affäre ziehen? Oder den Job ablehnen oder das Chassis in Abzug bringen?

    Das sind nicht meine Buddies. Da habe ich 40 Jahre wert draufgelegt. Denn jeder Beschiss fliegt auf. habe ich oft bei anderen gesehen .

    Und wenn dir die Versicherung ein Gegengutachten vorlegt nutzen dir Budies gar nichts.


    Was ist jetzt mit dem Chassis ??? hat keiner , gelle .

    denn vor 3 Jahren als ich eins gebraucht hätte gab es noch 1............... in Worten EINS !!

    ich bin nur die Aushilfe mit leicht beratender Tätigkeit
    LG
    ulf