• Touristenfahrten und ein Trackday sind das Gleiche?

    Ist wohl die Frage, wie die Fahrveranstaltung beschrieben ist.

    - nur straßenzugelassene Fahrzeuge?

    - keine Zeitnahme?

    - Ziel die Verbesserung des Fahrkönnens?

    - nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten

    - ....

    Ich gehe davon aus, dass man bei vielen Versicherungen ohne einen Anwalt nicht weit kommt, wenn ein Schaden auf einer Rennstrecke passiert. Selbst wenn die AKBs rennstreckenfreundlich formuliert sind.

  • Handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit

    ankommt, besteht im Rahmen des mit uns geschlossenen Vertrags Versicherungsschutz.

    Die im Straßenverkehr üblichen Verhaltensregeln müssen eingehalten werden.

    Das klingt für mich eher nach Gleichmäßigkeitsfahrten, bei z.B. Oldtimer-Veranstaltungen. Im Fall der Fälle wird es da sicher Probleme geben.

  • Mit der üblichen Formulierung bei der es "nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt" sollte alles ohne offizielle Zeitnahme abgedeckt sein. Ob hier ein Anwalt nötig ist um die Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen, und wie lange sich das dann zieht steht dabei auf einem anderen Blatt. Da wäre ich aber einigermaßen zuversichtlich, da es vermutlich schon Präzedenzfälle aus der Vergangenheit gibt, bei der dieser exakte Passus zugunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt wurde. Aus meinem direkten Bekanntenkreis hat zwar noch niemand sein Auto im Rahmen eines Trackdays zerlegt, aber es gibt ein paar Fälle von etwas bekannteren Touristenfahrern, bei denen die Versicherung reguliert hat.

    Schönen Gruß

    Dennis

    • Offizieller Beitrag

    Möglichst hohe Geschwindigkeit soll also ausschlaggebend sein?

    Weil der Passus mit Höchstgeschwindigkeit schließt Trackdays und Touristenfahrten ja nicht aus. Da geht es ja nicht um Höchstgeschwindigkeit und Rundenzeiten.

    Ein Kumpel hat mit den AKB eine schriftliche Bestätigung der Württembergischen, dass Touristenfahrten mit drin sind.

    Wie Ihr das für Euch auslegt, ist eure Sache. Wortklauberei scheint ja aktuell Sport zu sein. Bei einer Versicherung, bei der das Wort "Trackday" unter dem Punkt "Was ist nicht Versichert" steht sollte man jedoch davon ausgehen, dass es arge Probleme bei der Regulierung gibt. Ich würde dort nicht unterschreiben.

    Ein Forumsmitlied ist vor zwei Jahren hier ordentlich auf seinem Schaden sitzten geblieben, weil die Conti eine ähnliche Formulierung in den Bedingungen stehen hat / hatte. Nicht Lustig.

  • Es ist aber durchaus auch interessant, wie eine Versicherung einen Schadensfall reguliert.

    Ich scheiß auf 100€ Versicherungsprämie im Jahr, wenn ich kein Vertrauen zu der Versicherung habe.

    "Sie dürfen nicht alles glauben, was Sie denken."

    Heinz Erhardt

    Viele Grüße,
    Christian

  • Ich denke eine allgemeine Übersicht der Versicherungen, welche unsere Fahrzeuge überhaupt versichern, wäre als Kurzübersicht ganz praktisch.

    • Offizieller Beitrag

    Kann man so allgemein auch nicht sagen. Manche Versichern Exoten nur, wenn man auch noch ein oder mehrere andere Versicherungen dort hat. Dann hängt es noch vom jeweiligen Makler ab. Versicherungen für diese Kisten sind pures Glückspiel.

    Meine ist beim LVM. Ein Kumpel hat seine dort nicht versichert bekommen, weil wegen...

    • Offizieller Beitrag

    WGV:

    A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteili-gung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstal-tungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungs-fahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch dann, wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (z. B. Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten) ankommt.Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar.

    Conti:

    A.2.9.2 Genehmigte RennenKein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar.Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (zum Beispiel bei Gleichmäßigkeits- und Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.

  • moin,

    Zitat

    Die HUK hat meinen Lotus abgelehnt, trotz mehrerer anderer aktiver Verträge.

    da kannst du aber froh sein das die Tupperdose nicht bei dem drecksladen versichert ist.


    Guido

    ACHTUNG ! jetzt neue Signatur:
    elise mk2,mit rover Motor, bsc toelinks, fächerkrümmer, krawalltüte,teamdynamics felgen mit uraltsemis (kann ich selbst wechseln),hat noch rest tüff (in Anlehnung an andere total bescheuerte Signaturen....
    ACHTUNG ! Jetzt erweiterte Signatur wegen bescheuerter User :

    Teile meines Beitrages können ironische, sarkastische oder zynische Bemerkungen enthalten.
    Ich bin nicht verantwortlich für das was der Leser da hinein interpretiert !

  • Habe ich schon erwähnt, das ich immer noch gegen die HUK klage...

    +++ Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat +++

  • moin,


    da kannst du aber froh sein das die Tupperdose nicht bei dem drecksladen versichert ist.


    Guido

    Ich bitte darum in diesem Zusammenhang DRECKSLADEN groß zu schreiben!

    +++ Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat +++

    • Offizieller Beitrag

    Grad von der ÖVB bekommen

    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer

    Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche

    Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten,

    Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.

  • Also wenn ich das hier so lese, bleibt einem Trackday-Liebhaber demnächst wohl nix anderes übrig, als seine Kiste normal bei irgendeiner Versicherung zu versicherung und zum Ausschluss jeglichen Restrisikos dann über RaceInc immer eine Trackdayversicherung abzuschließen....

    Dieses Klauselwirrwarr ist ja sogar für mich unerträglich.....

    life is too short to drive boring cars

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn ich das hier so lese, bleibt einem Trackday-Liebhaber demnächst wohl nix anderes übrig, als seine Kiste normal bei irgendeiner Versicherung zu versicherung und zum Ausschluss jeglichen Restrisikos dann über RaceInc immer eine Trackdayversicherung abzuschließen....

    Dieses Klauselwirrwarr ist ja sogar für mich unerträglich.....

    So sieht es wohl aus. Es scheint eine Empfehlung des GDV für diesen Passus zu geben, den einige so übernehmen und andere noch ein wenig verschlimmbessern. Fest steht, dass ein Großteil der Versicherer das Risiko von Rennstreckenbesuchen wohl nicht mehr tragen möchte.

    Du musst übrigens keine extra Trackdayversicherung abschließen. So wie es aussieht, versichert Raceinc. Das auto auch ganzjährig. Wie das dann mit Trackdays aussieht weiß ich aber nicht. Vielleicht kann uns der Sven ja mal seine AKB zur verfügung stellen.

  • Du musst übrigens keine extra Trackdayversicherung abschließen. So wie es aussieht, versichert Raceinc. Das auto auch ganzjährig. Wie das dann mit Trackdays aussieht weiß ich aber nicht. Vielleicht kann uns der Sven ja mal seine AKB zur verfügung stellen

    Also das schreibt RaceInc bei der Trackdayversicherung:

    "die Trackdayversicherung leistet vor einer KFZ Versicherung - Sie riskieren nicht ihren SFR"

    Auf der Seite gibt es zwar auch eine Haftpflichtversicheurng, die sich aber so liest, als wäre sie speziell für Tracktools.

    Aber wenn die so gut bei den Versicherern vernetzt sind, wie isch das liest, gehe ich mal stark davon aus, dass Du auch alles andere da bekommst....

    life is too short to drive boring cars

  • Hier der Passus der Westfälischen Provinzial:

    Habe mir vor dem ersten Trackday noch eine Bestätigung zusenden lassen.

    Ob die aber im Zweifel helfen würde... keine Ahnung...

    Schonmal gut. Aber Vorsicht: Provinzial ist nicht gleich Provinzial! Die Konditionen KÖNNEN sich unterschieden.

  • Das muss eh jeder wieder neu vergleichen, da AKB nicht in Stein gemeißelt sind, und so eine Übersicht somit nur eine Momentaufnahme darstellen kann.

    So ist es. Die Konditionen ändern sich immer wieder, gerade in der jüngeren Vergangenheit in Bezug auf genau dieses Thema. Außerdem steht das Wort "Trackday" in keinen der mir bekannten KFZ-Bedingungen. Jedoch taucht das Wort "Fahrsicherheitstraining" hier und da auf. Und genau darauf beruht der Unterschied. Die Krux: nicht jeder Veranstalter verwendet dieses Wort in der Beschreibung der eigenen Trackdays, sondern lediglich die Umschreibung "Verbesserung des Fahrkönnens" und/oder "nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeit". Wäre also ganz gut, dies mal zu tun. Vorsicht ist auch geboten, wenn in den Bedingungen "jegliche Fahrten auf Rennstrecken sind ausgeschlossen" steht. Im Zweifel nachfragen, ob das Fahrsicherheitstraining auf der Rennstrecke X versichert ist oder nicht.

  • Ich hab nachgefragt am 13.06.2017. Alter Conti Vertrag (2014)

    E-Mail bekommen. Frohe Nachricht: Sie haben eine Zusatzvereinbarung in der das Befahren von Rennstrecken per se nicht ausgeschlossen ist. Schriftlich habe ich weder den Stand der AKBs, Von damals, noch diese Zusatzvereinbarung :/

    Sollte ich vielleicht mal anfordern...

    • Offizieller Beitrag

    So ist es. Die Konditionen ändern sich immer wieder, gerade in der jüngeren Vergangenheit in Bezug auf genau dieses Thema. Außerdem steht das Wort "Trackday" in keinen der mir bekannten KFZ-Bedingungen....

    Bis auf bei der Württembergersichen habe ich das auch noch nirgens gesehen.

  • Ich bitte darum in diesem Zusammenhang DRECKSLADEN groß zu schreiben!

    Kann ich so nicht bestätigen: Ich hatte meinen Porsche Turbo bei der HUK24 versichert. Nach Vollbrand an einem Samstag Nachmittag gab es nicht nur einen top Service per Telefon mit Ersatzfahrzeugreservierung für Sonntag, sondern auch eine top Regulierung des Schadens - wenn auch erst nach einigen Wochen. Den Lotus wollten sie aber leider nicht versichern.