• Offizieller Beitrag

    Lustig. Kontrolliertes Fahren auf einer abgesperrten Strecke ist versichert.

    Fährt man, rein hypothetisch natürlich (;)) mit 170 km/h über die Landstraße, bekommst alles bezahlt.

    Was ist wohl gefährlicher :kä

    fehlt da nicht ein "nicht"?

  • Naja, wenn du mit 170 km/h über eine Landstraße bretterst und es zu einem folgenschweren Unfall kommt, könnte die Versicherung dies als "grobe Fahrlässigkeit" werten und dann hast du nicht unbedingt den Kasko-Schutz (je nach Vertrag)...

  • Wenn du mit 170 Klamotten gegen einen Baum knallst bist du eh platt.

    Ich finde die Konstellation nur lustig. Auf der Rennstrecke wird mit Rücksicht gefahren und überall sind Auslaufzonen. Auf der Landstraße ist das Unfallrisiko wegen unbekannter Faktoren höher, bist aber voll versichert. Versicherungen halt...

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du mit 170 Klamotten gegen einen Baum knallst bist du eh platt.

    Ich finde die Konstellation nur lustig. Auf der Rennstrecke wird mit Rücksicht gefahren und überall sind Auslaufzonen. Auf der Landstraße ist das Unfallrisiko wegen unbekannter Faktoren höher, bist aber voll versichert. Versicherungen halt...

    Da scheinen die Versicherungen wohl auf einen anderen Erfahrzugsschatz zurückzugreifen, als Du.

  • Kann mir nur erklären, dass es primär wegen der Nordachleife Tourifahrten soweit gekommen ist. Auf den von mir besuchten Trackdays wurde viel Rücksicht genommen, was jedesmal für einen krassen Kontrast gesorgt hat auf der Heimfahrt im öffentlichen Verkehr.

  • @Hans : der giotto hat schon recht.

    was hier immer wieder durcheinandergewürfelt wird (aber schon mehrmals erklärt wurde) ist die trennung zwischen EIGENEM und FREMDEN schaden.

    also nochmal: eine haftpflichtversicherung für ein KFZ ist pflicht. punkt. diese deckt immer den schaden, den man mit seinem auto ANDEREN zufügt. dabei ist es völlig egal, ob das auf der landstraße, parkplatz, trackday oder sonstwo passiert. selbst wenn du bei einer renn-versanstaltung nem auto reinfährst, wird deine versicherung erstmal den schaden am anderen fahrzeug zahlen. sich in so einem fall das geld aber wieder von dir holen/einklagen. die meisten versicherer schließen inzwischen auch schäden aus, welche am eigenen auto bei trackdays, etc. entstehen

    beispiele:

    a) du fährst auf nem trackday in ne leitplanke. die versicherung wird dir keine reparatur des eigenen autos zahlen (sofern du vollkasko eingeschlossen hast), da du gegen ihre AGB bzw. versicherungsbedingungen verstoßen hast.

    b) du fährst auf nem trackday jemand anderem in die karre. der schaden am anderen fahrzeug wird von deiner versicherung übernommen. punkt. sie holen sich aber evtl. das geld wieder von dir, weil du gegen die AGB/versicheurngsbedingen verstoßen hast.

    gleiches gilt für den schaden am eigenen auto. die reparatur (sofern Vollkasko abgesichert wurde), wird nicht übernommen und du bleibst auf dem schaden sitzen.

  • @Hans : der giotto hat schon recht.

    Klar hab' ich das!

    Just kidding... ;)

    Wie Zimbo schon schrieb, wird häufig Vollkasko mit Haftpflicht bzw. Eigenschäden mit Fremdschäden verwechselt. Hinzu kommt noch die sog. "Rennklausel" bzw. Teilnahme an "behördlich genehmigten Rennen", und dann ist die Verwirrung komplett. Zu all diesen Punkten hatte ich schon in Beitrag 67 weiter oben geschrieben.

    Wenn man es zu Ende denken will:

    Eine Gesellschaft, die Touristenfahrten, Trackdays u.ä. aus der Vollkaskoversicherung ausschließt, ist solchen Veranstaltungen gegenüber grundsätzlich negativ eingestellt. Wenn es ohne Weiteres möglich wäre, würde sie dies auch in der Haftpflichtversicherung umsetzen und auch dort sämtliche Fahrten auf Rennstrecken ausschließen. Allein schon aus diesem Grund ist es unwahrscheinlich, daß einige Gesellschaften den Ausschluss in der Vollkasko und Haftpflichtversicherung haben und andere nur in der Vollkasko. Soll jetzt nicht oberlehrermäßig rüberkommen, aber besser man wiederholt die Punkte mehrmals, als daß noch irgendwo Unsicherheiten zurück bleiben.;)

    • Offizieller Beitrag

    Die Antwort hast Du in Deinem Zitat vermutlich schon selbst gegeben:

    2. Besondere Hinweise zum Vertrag:

    Kein Versicherungsschutz besteht in der Fahrzeugversicherung für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

    Die Bedingungen decken alle Arten von Versicherungen ab. So wie ich es verstehe, bezieht sich dieser Passuns nur auf die Fahrzeugversicherung - also Kasko.

  • Hi Hans,

    warum in Gottes Namen will denn nie jemand die Gesellschafft nennen?

    Für mich liest es sich so: Eine Runde auf der Nordschleife im Rahmen der Touristenfahrten - Du bist versichert! Haftpflicht auf öffentlichen Straßen kann man nicht so ohne weiters ausschließen.

    Gruß,

    Mattes

    • Offizieller Beitrag

    Ganz schön spitzfindig, aber heißt es nicht KFZ-Haftplichtversicherung?

    Mattes Ganz einfach, ich bin weder Versicherungsmakler noch Anwalt.

    Richtig. In der KFZ-Haftpflichtversicherung versicherst Du Deine Haftungspflicht. In der Fahrzeugversicherung versicherst Du Dein (!) Fahrzeug.

    Bitte um Korrektur, falls ich falsch liege.

    • Offizieller Beitrag

    Die vom Hans zitierte Klausel steht z.B. in Antrag auf eine Versicherung beim Volkswohlbund

    https://www.schilling-wendt.de/AntragLotus-IG-TK.pdf

    Wobei da jetzt nicht explizit zwischen Haftpflicht und Kakso unterschieden wird. Könnte vor Gericht spannend werden.

    Ich finde sowas hat nix mit schlechtmachen zu tun. Die AGBs von so ziemlich jedem Versicherer sind offen im Netz erhältlich. Da ist nix geheim und gerade in so einer Diskussion hier sollten ruhig Namen fallen um anderen Interessierten eventuellen Ärger zu ersparen...

    Nachtrag:

    In den AGB der Volkswohlbund steht bei Haftplicht wiederum nix vom Ausschluss von Trackdays und co.

    Haftpflicht Seite 12; Vollkasko Seite 16.

    https://www.prokundo.de/dokumente/Verb…hrt_01.2018.pdf

    Da hat der Makler wohl sein eigenes Blättchen gebastelt und informiert die Kunden nach seiner eigenen Auslegung. Auch spannend.

    • Offizieller Beitrag

    Da bin ich voll bei Dir Hans. Ein Großteil der Lotus Fahrer interessiert sich nicht für die Rennstrecke und für die sind solche Angebote sehr interessant. Oft ist es aber auch so, dass sich die Leute im Vorfeld überhaupt keine Gedanken machen und dann vielleicht doch mal bei einer Veranstaltung mitfahren. Von daher finde ich es durchaus in Ordnung das Thema hier zu beleuchten. Es scheint aber auch viel falsch zu laufen seitens der Versicherungen bzw. der Agenturen, wie das Beispiel da oben zeigt. Ist kein Einzelfall, dass der Kunde nicht korrekt informiert wird...

    Wobei mich gerade am Beispiel der Volkswohlbund mal interessieren würde, was denn da jetzt bindent ist, oder ob es für die exoten dort tatsächlich noch andere AGB gibt...

  • Hallo Hans!

    Es ist so, wie von Skizzy in seinem Folgebeitrag dargelegt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde es klasse dass es neben den Gesellschaften die sich nicht für Lotus interessieren überhaupt solche Angebote für Exoten gibt, deswegen möchte ich es hier auch nicht zerlegen. Sofern man keine Vorversicherung mit einem niedrigem SF Rabatt hat, kann es bei ungünstiger Regionalklasse schnell absurd teuer werden. Vielleicht war der Ausschluss der Rennstrecke die Bedingung für die günstigen pauschalen Jahresangebote. Für jemanden der nicht auf der Rennstrecke unterwegs ist kann es ggf. das preiswerteste Angebot am Markt sein.

    Die o.g. günstige Provinzial hat mir z.B. gar kein Angebot für die Elise gemacht, weil ich dort bisher nichts versichert habe...

    Die hier genannte Pxxxxxxxxl (Provinzial) war früher meine Haus- und Hofversicherung, bei der ich seinerzeit seit fast 30 Jahren alle meine Fahrzeuge versichert hatte. Als ich 2011die Elise angeschafft habe, kam von eben dieser Provinzial ein geradezu absurd teures Angebot - das teuerste von allen angefragten Anbietern.

    Die Württembergische Versicherung hat eine eigene Abteilung zur Exotenversicherung. Bei meiner telefonischen Anfrage dort hörte man quasi das Schmunzeln meines Gesprächspartners, als ich die Elise erwähnte. Es hieß dann, dass es für die Exotenversicherung schon "mindestens ein Esprit" sein müsse, die Elise könne ich ganz regulär beim Agenten in meiner Nähe versichern. Der hat mir dann auch ein passendes Angebot zusammengestellt.

    Das Ende vom Lied: Ich habe inzwischen alle 4 Fahrzeuge bei der Württembergischen. Da mein Motorrad von 1982 ist, verschafft mir dieser "Oldtimer" bei jedem der drei anderen Verträge zusätzliche 5% Rabatt - obwohl das Motorrad mich nur 35 € jährlich (!) kostet.

  • Beim Volkswohlbund (schon der Name ist so richtig "knorke";)) war ich auch mal. Bis die Änderung mit den Trackdays zusammen mit einer saftigen Preiserhöhung und astronomisch hohen Selbstbehalten kam. Da kann man auch gleich ohne Versicherung fahren.;)

    Es ist richtig, daß im oberen Teil nicht nach Haftfplicht und Vollkasko unterschieden wird. Das kann Absicht (grundsätzlich negative Einstellung zu diesem Thema, in der Hoffnung, daß Trackdayliebhaber gleich wegbleiben) oder schlicht Unvermögen sein. Auf Seite 2 unter Punkt 2 "Besondere Hinweise zum Vertrag" wird jedoch der Sachverhalt korrekt dargestellt. Und da sind wir auch schon wieder beim Ursprungsthema: In der Haftfplicht kannst Du diese Fahrten halt nicht ausschließen. Und täglich grüßt das Murmeltier: Sofern es sich nicht um explizite, behördlich genehmigte, eine Lizenz veraussetzende Veranstaltungen handelt. ^^ Die Formulierungen sind halt nicht einheitlich, so daß man als Interessent schon sehr genau hinsehen muß. Dann gleich noch der Nachsatz, daß bei "ersatzpflichtigem Schadenereignis in der Haftpflicht oder Vollkasko zur nächsten Hauptfälligkeit eine Anpassung um 20 % für zwei Jahre erfolgt". Das ist der erhobene Zeigefinger "Du, du, du"!:D

    Im Ernst:

    Als die Änderung vor ein paar Jahren eingeführt wurde, hatte der Volkswohlbund im Rahmen dieser Vereinbarung (ist ja ein Spezialtarif, der keiner Rabatt-Einstufung unterliegt) eine Schadenquote von rund 300 % registriert. Das heißt auf Deutsch: für jeden eingenommenen Euro an Prämie zahlte die Versicherung 3 Euro an Schäden. Die eigenen Vertriebs- und Verwaltungskosten noch nicht eingerechnet. Kein gutes Geschäft. Man darf auch nicht vergessen, daß dieser Tarif anfangs keine 500 Euro (kann mich nicht mehr genau an den Betrag erinnern) für Haftpflicht und Vollkasko (mit "nur" 500 Euro SB) pauschal (also ohne individuelle Merkmale zu berücksichtigen) für jedes Jahr gekostet hat! Da waren halt zu viele richtige "Könner" versichert, oder anders herum waren zu wenig "Blümchenpflücker" dabei, die das "Können" der "Experten" finanzieren konnten.:D

    An dieser Stelle einen schönen Gruß an die Jungs von Schilling und Wendt! Fand den Kontakt damals ganz nett, auch wenn für mich mit der Änderung Schluß bei denen war.:thumbup:

    Und macht Euch bitte nicht ins Hemd beim Schreiben. Hier wird niemand schlecht gemacht. Es wird nur erörtert, ob eine Deckung für einen selbst Sinn macht oder nicht. Das ist legitim. Wer keine Trackdays fährt, kann also getrost zur (hoffentlich günstigen) Versicherung XY mit eben diesem Ausschluß in der Vollkasko greifen. Außerdem lesen die Jungs mit den Spezialangeboten ohnehin hier mit. Auch das ist OK. Ich würde es genauso machen. Nur so kann ich meinen Kunden gezielt ansprechen.

    Einmal editiert, zuletzt von giotto (17. Oktober 2018 um 13:22) aus folgendem Grund: typo

  • für jeden eingenommen Euro an Prämie zahlte die Versicherung 3 Euro an Schäden. Die eigenen Vertriebs- und Verwaltungskosten noch nicht eingerechnet. Kein gutes Geschäft.

    Eigentlich ist eine Versicherung ja auch überhaupt nicht dazu da, Geschäfte zu machen sondern sie soll die Aufwendungen für Schadensbeseitigungen sozialisieren, damit der Einzelne nicht überlastet wird.

    Gell', da haben wir mal gelacht... thumbsup.png

  • ...

    habe heute von meiner Versicherung, (fängt mit P an und hört mit L auf) ein nettes Schreiben erhalten.

    ...

    Hi Yoshi,

    da es nicht ganz unwichtig ist - von der Provinzial gibt es ja drei voneinander unabhängige Vericherungen: https://www.provinzial.de/export/sites/p…eite/index.html - welche war es denn?

    Kiel, Münster oder Düsseldorf?

    Gruß

    Small, pretty, quick, fun. Great!

  • So und welche versichert jetzt Trackdays mit? Gerne auch per PN

    Da meine Karre das KT S300 Kit bekommt wird mein Vertrag bei der Versicherung verändert, heißt es wird ein Neuvertrag also ohne Trackdays;(.

    Bei den spezial TrackdayVersicherungen steig ich noch nicht durch und Preise für 2019 können sie mir auch noch nicht nennen und mittlerweile nerven mich Telefonschleifen und unfähig Berater.

    Gruß

    Rohan

  • Naja, wenn du mit 170 km/h über eine Landstraße bretterst und es zu einem folgenschweren Unfall kommt, könnte die Versicherung dies als "grobe Fahrlässigkeit" werten und dann hast du nicht unbedingt den Kasko-Schutz (je nach Vertrag)...

    Wird das nicht grundsätzlich mit Teilschuld bei v > 130km/h gewürdigt?

    Ist 130 km/h nicht die Richtgeschwindigkeit auf BAB? Deren Nichteinhaltung begründet noch kein Mitverschulden. Der BGH (Urteil vom 17.03.1992) geht jedoch davon aus, dass ein Verkehrsteilnehmer, der die Richtgeschwindigkeit überschreitet, dadurch die von seinem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr signifikant erhöht und das Schadenereignis somit für ihn nicht mehr unabwendbar (i.S. § 7 Abs. 2 StVG) ist. Ausnahme: Er kann nachweisen, dass das Schadenereignis auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit mit vergleichbaren Unfallfolgen eingetreten wäre.

    Ok, hier ging's um 170 km/h auf der Landstraße...und naheliegender grober Fahrläsigkeit. Wie schon mehrfach im Thread beschrieben, wäre das ein Ausschlusstatbestand in der Kaskoversicherung.

    Dagegen ist die Haftplichtversicherung verpflichtet zu haften. Sie muss zahlen. Allerdings hat sie unter bestimmten Umständen gegenüber dem eigenen Versicherungsnehmer eine (in aller Regel auf 5.000 EUR) begrenzte Regressmöglichkeit, also das Recht, einen Teil der Regulierungssumme zurückzufordern.

    Von der Landstraße grüßt
    :love: Kurvenstar 8)

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    Die schönen Dinge sind es, die im Leben wirklich zählen: Kurven... :thumbup:

  • Richtig. Danke für die Ergänzung. Könnte für den einen oder anderen sicherlich eine Überlegung wert sein... 8)

    Von der Landstraße grüßt
    :love: Kurvenstar 8)

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