• Der Beitrag der Teilkasko fällt nicht mit den Jahren, der der Vollkasko schon. Theoretisch kann man einen Punkt überschreiten, ab dem die rabattierte Vollkasko dann günstiger ist, als die rabattlose Teilkasko. Bei meinem letzten Daily war das so. Da lohnte es nicht nicht Vollkakso rauszunehmen, obwohl die Kiste nicht mehr viel Wert war. Nur Teilkasko wäre teurer gewesen.

    Fast richtig. Brand und Diebstahl werden durch die Teilkasko gedeckt. Das ändert sich auch nicht durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Es ist nur so, daß eine Vollkasko nur dann gewährt wird, wenn auch eine Teilkasko abgeschlossen wird. Andersherum ausgedrückt: Man entscheidet zuerst, ob man überhaupt eine Kaskodeckung haben möchte und dann, ob man auf Vollkasko upgraden will.

    Jetzt hab ichs kapiert :thumbup:

    Die Welt ist das was wir von ihr denken

  • Und das hat er für die Weiterleitung an Dich bereits gemacht? Vermutlich genauso konsequent wie das Kennzeichen bei seiner Lise unkenntlich gemacht, bevor es hier veröffentlich wurde...

    Hast Du formal auch die Datenverarbeitungerlaubnis von ihm eingeholt und stellst Du auch sicher das Dritte keinen Zugriff auf seine Daten auf Deinem System haben?

    Willkommen bei der DSGVO.

    Nur so mal als Gedanke...

    Warum soll ich eine Erlaubnis einholen, wenn er mir etwas schickt? Das ist ja lachhaft.

    Ansonsten guckste dir mal Kapitel 1, Artikel 2, Absatz 2 c) an und hörst auf hier so einen Bullshit zu schreiben...

    Ist ja peinlich langsam hier...

    P.S.: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halt (Zitat: "Dieter Nuhr, Titel "Fresse halten" auf der CD "Nuhr nach Vorn", 4. Mai 1999, Sammel-Lab (Universal)

  • Und warum ist es für die Nutzung von Whatsapp erforderlich die Erlaubnis zur Synchronisation der Telefonnummer mit Facebook/Whatsapp bei der jeweiligen Person (auch von Privatpersonen) einzuholen?

    Du schreibst es ja selbst, vielleicht lebst auch mal danach:

    P.S.: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halt (Zitat: "Dieter Nuhr, Titel "Fresse halten" auf der CD "Nuhr nach Vorn", 4. Mai 1999, Sammel-Lab (Universal)

  • Das ist alles richtig, aber es gilt nicht für die in dem Artikel 2 genannten Ausnahmen - so wie in 2 c) "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

    - durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,"

    Ergo gilt die DSGVO nicht - auch wenn du noch 20 mal den Nuhr zitierst...

    Wenn ich jetzt eine Firma betreiben würde und es sich um mein Firmenhandy handeln würde, wäre die Rechtslage wieder eine andere...

    Oder meinst du, dass die Behörden jetzt auch fragen müssen, bevor sie die vermeintlichen Täter überwachen? In Kapitel 1, Artikel 2, Absatz 2 d) steht nämlich:

    "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

    - durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit."

    Jetzt bitte noch 50 mal den Dieter hinterher zitieren...und ich hab trotzdem Recht :thumbup:

  • Von mir aus kannst Du gerne recht behalten - ist mir auch egal. Ein Richter biegt Deine Gedanken bei Bedarf dann schon gerade und der Lernteffekt über ne Strafzahlung sitzt dann auch bei den Beratungresistenten Typen ;)

    Eine natürliche Person muss zum Speichern einer Telefonnummer, wenn das Dritten bereit gestellt wird, eigentlich die Erlaubnis einholen. Also muss ne Mutti für die Kita- oder Schul-WhatsappGruppe das bereits machen, auch wenn sie das nur persönlich für sich macht oder schon gar keine Firma hat... guckst in die vielfältigen Gerichtsurteile...

    Jetzt snychronisierst Du ggf. Deine Systeme mit einer Cloud oder hast generell Drittanbietern Zugriff auf Deine Dateiablage gegeben und hast noch die Datei vom Yoshi gespeichert...

    Erkennst Du die Analogie? Okay, außer Yoshi und Du seit verheiratet oder sonstwie familiär verbunden. Dat kann ich ja aber nicht wissen...

    Und gewisse Behörden können das durchaus außer Kraft setzen... Aber, die Inhalte interessieren die Behörden oft gar nicht mehr...

    "We kill people based on metadata", Michael Hayden, 2014

    Denen langt also schon die Tatsache, dass Du ggf. mit komischen Leuten schreibst ;)

  • Eine natürliche Person muss zum Speichern einer Telefonnummer, wenn das Dritten bereit gestellt wird, eigentlich die Erlaubnis einholen. Also muss ne Mutti für die Kita- oder Schul-WhatsappGruppe das bereits machen, auch wenn sie das nur persönlich für sich macht oder schon gar keine Firma hat... guckst in die vielfältigen Gerichtsurteile...

    Also erstmal habe ich nichts anderes behauptet - jetzt ist aber die Frage, wer der "Dritte" ist - bei allen, die unter 2 c) fallen, brauche ich keine Erlaubnis nach DSGVO.

    Also bei "persönlichen und familiären Tätigkeiten".

    Die Kita-WhatsApp-Gruppe ist ja wieder was anderes, denn das ist nicht mehr familiär/persönlich. Da ist man wieder voll in der DSGVO. Die Gruppe erstellt man ja dann auch nicht aus "persönlichen" Gründen, sondern vermutlich in der Funktion als "Pflegschaftsvorsitzender" oder wie auch immer.

    Wenn ich mir aber Yoshi's Handynummer speichere, muss ich ihn nicht fragen, weil das was persönliches ist.

    Wenn er mir einen Brief abfotografiert, weil er mir den persönlich zeigen will, ist es egal, wie und wo ich was in welcher Cloud speichere, weil das was persönliches ist und die DGSVO gar nicht zählt.

    Und da kann auch ein Richter nichts biegen, die Sache ist eindeutig.

  • Wenn Du das sagt :)

    Ansonsten raffst Du wohl nicht, was ich oben geschrieben habe - dort sind die Dritten bereits angedeutet. Sei's drum :)

    Mir auch egal, ob Du ggf. zahlen musst oder nicht...

    Hauptsache Yoshi wird geholfen und und er findet eine Versicherung, die ihn noch will :)

    Du raffst nicht, dass das alles egal ist, wenn ich irgendetwas für persönliche oder familiäre Tätigkeiten mache. Egal ob ich die Nummer speichere und die dann an Facebook gelangt, an die NSA, den Papst oder Donald Trump selbst. Es ist egal!

    Sobald ich es nicht persönlich oder familiär mache, ist es nicht mehr egal, dann muss ich die Zustimmung haben, dass der Kontakt bei Facebook und den anderen Eltern gespeichert wird.

    Ich raffe das alles, aber du scheinst es nicht zu raffen.

    Und ich muss nicht zahlen, ich nutze das nur rein für persönliche und familiäre Tätigkeiten. Somit geht mir die DSGVO am Allerwertesten vorbei, auch wenn du das immer noch nicht gerafft hast und mir wünschst, dass ich was "zahlen" soll...

    Ach so, bei der Frage, ob man "zahlen" muss oder nicht, ist immer noch zusätzlich Voraussetzung (s. 42 BDSG), dass derjenige geschädigt wurde. Dieser Sachverhalt ist natürlich schwierig nachzuvollziehen, wenn jemand selbst WhatsApp nutzt, und somit die Handynummer eh schon bei Facebook bekannt ist, und somit gar kein Schaden vorliegt. Aber naja, soll ja auch noch Richter geben, die den GMV nicht abgegeben haben...

  • Halli Hallo,

    da bin ich wieder

    MCSEL gibt ja einfach nicht auf.....

    so ein bisschen geh ich doch langsam steil, bitte meine Ausdrucksweise ein wenig zu entschuldigen, wenn`s nervt bitte löschen oder rote Daumen dran.

    Also ich kann sagen das der Großmeister mindestens ein Seelenverwandter von mir ist, weil er fährt eine geile S1 und in meiner Garage, in der auch eine geile S1 steht, hängt, ohne eine beknackte, schwachsinnige Datenschutz oder sonstige Verordnungen berücksichtigt zu haben, seine Lise in Form des Lotus Kalenders vom letzten Jahr an der Wand.

    Und das schon, bevor ich ihn das erste mal persönlich kennen gelernt habe und gar nicht wusste das es seine ist.....

    nebenbei bemerkt, er ist auch noch voll in Ordnung von daher ist das Geplänkel völlig sinnfrei,

    wo ist eigentlich das Popkorn emoji, das würde passen...

    so es geht wieder besser

    Gruß

    Yoshi

    ...."Wenn Du Gott siehst, musst Du bremsen".... (the one and only K.S.)

  • Code

    klar ist der Nils voll in Ordnung, obwohl ich keinen Kallenderbild von seiner Ellise in der Garage habe .

    (

    ( wäre ja auch kaum Platz fürn Bild, da da ne Scherenbühne von ihm steht )

    ....aber manchmal steigert er sich halt in etwas hinein .....


    ....er ist ja noch jung . :D:D:D

    ich bin nur die Aushilfe mit leicht beratender Tätigkeit
    LG
    ulf

    Einmal editiert, zuletzt von polo (26. September 2018 um 23:02)

  • Yoshi, sag mal lieber an, ob Du ab dem 01.01 wieder ne Versicherung bekommst...

    Polo, sowas hässliches brauchste nicht mehr, das Objekt in echt haste jetzt auch endlich weg und Dir ein schickes Auto gekauft :thumbup:

    Wenn der Grossmeister auf dem Gebiet Arbeit, würde ich mir ja noch was sagen lassen... aber erstens hat er keinen Geschmack und fährt daher ne hässliche Karre und zweitens hat er vom Datenschutz Null Plan und ist typischerweise als alter Sack, wie der Rest der Bande, äußerst engstirnig - mir aber egal... nen Richter haut bei Bedarf ordentlich auf den Hinterkopf drauf - das soll ja selbst im Alter das Denkvermögen steigern :thumbup:;)

  • In welchem Zahlensystem? Dezimal? Meinen Respekt, wenn man da schon GrossMeister ist... Ansonsten würde 32 in HEX schon prima für nen alten Sack passen...

    Achja, das Kind in diesem Bericht hat bestimmt andere als private Absichten, wenn es WhatsApp nutzt: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/abmahngefahr-w…takte-einholen/

    Aus meiner Sicht ist das dann auf beliebig andere Apps zu übertragen und derjenige verantwortlich der (un)wissentlich mit anderen Drittanbietern z.B. in diesem Fall seine Datenablage (Bilddatei mit den sensiblen Informationen) teilt z.B. Backup Tool oder Taschenlampen App, die man mit vollen Zugriffsrechten aufs Smartphone installiert hat, weil man sich ggf. nicht die Zugriffe genauer angesehen hat Und im Hintergrund alles hochgeladen wird... Der Klassiker ist auch, wenn das Telefon weitergegeben wird und im shadow Mode noch zusätzlich etwas installiert wird... RexSpy und co lassen grüßen...

    Und bei Yoshis Awarness ist ohnehin alles verloren...

    Einmal editiert, zuletzt von mcsexxx (26. September 2018 um 23:49)

  • Yoshi und Ulf, danke für eure netten Worte!

    Mcsel: ja, du hast Recht, ich hab da echt gar keine Ahnung von, und das Urteil was du da verlinkt hast, da ging es ja auch Hauptsächlich um den Datenschutz, und das Familiengericht in Bad Hersfeld ist da natürlich auch deutschlandweit für bekannt, maßgebliche Urteile in diesem Bereich zu fällen.

    Und wenn du dann schon solche Urteile verlinkst, dann bitte auch mal komplett lesen und reflektieren, was in dem Urteil steht.

    Die Mutter wurde ja nicht mal für die Vergehen nach BDSG belangt - sie hat nur Auflagen erhalten, sich in dem Bereich besser zu informieren etc.

    Dazu auch ein schöner Beitrag:

    https://www.datenschutz-notizen.de/datenschutz-ab…oennen-4118464/

    Ich schreibe jetzt nichts mehr hierzu, es ging um Yoshi's Versicherung!

    Aber das mit dem Dieter Nuhr solltest du dir trotzdem nochmal zu Gemüte führen.

    Und §1 BDSG dürfen sich gerne der Richter aus Bad Hersfeld und du nochmal genauer durchlesen. Wenn du das gelesen und verstanden hast, können wir ja gerne mal weiter diskutieren. Bis dahin hast du aber natürlich Recht, klar!

    Ich arbeite ja auch nicht in dem Bereich, denn das ist ja auch schließlich ausschlaggebend dafür, ob jemand sich mit etwas auskennt, oder nicht.

    Darüber hinaus solltest du dringend mal ein paar Folgen "Eine schrecklich nette Familie" ansehen, dann wüsstest du auch, was das mit dem "GrossmeisterB" auf sich hat.

    Und noch zur Aufklärung: ich bin nicht zwischen 16 und 32, wobei zwei der vier genannten Zahlen in meinem derzeitigen Alter doch auftauchen.

    Schönen Tag noch!

  • alter Sack

    Morgen,

    ich bin kein "Alter Sack". Ich bin ein:


    Silberücken.

    gelle.;):):thumbup::kä:D:P.

    Ich geh vom Stock. Fühlte mich irgendwie angesprochen.:saint:.

    LG

    Grün war einmal die Farbe des Lebens, heute ist sie die Farbe des Grauens!

    Ein deutscher Schäferhund geht nicht Gassi, er rückt aus!

    Nur schwache Männer können starke Frauen werden!

  • snip

    Darüber hinaus solltest du dringend mal ein paar Folgen "Eine schrecklich nette Familie" ansehen, dann wüsstest du auch, was das mit dem "GrossmeisterB" auf sich hat.

    snip

    Schönen Tag noch!

    "it is a lonely life for grandmaster b" inkl. perfektem mic drop ~ soo geil ^^

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    dir auch 'nen guten ^^

  • GrossmeisterB

    Mach wie Du denkst und ich ziehe es durch, wie ich es für richtig halte... beruflich bin ich damit auch auf der sicheren Seite... Auch, wenn Datenschutz nur nen Randaspekt ist...

    Sie hat bei the way die Auflage erhalten, eine Erlaubnis einzuholen. Die hast Du bestimmt auch eingeholt... also nicht nur für Whatsapp, sondern auch für den Rest, den Du ggf. Nutzt ;)

    und was ist mit verfolgungswahn ??

    Ne, nur bewusster Umgang mit sensiblen Informationen ;)

    Nicht umsonst, werden nun Denic Informationen nicht mehr pauschal für jedermann angezeigt...

    Aber wie gesagt, das Thema scheint bei älteren Herrschaften nicht angekommen zu sein :)

    Also so langsam glaube ich, ihr müsst euch alle mal wieder entstrahlen lassen...

    Bei euch läuft doch irgendwas nicht mehr richtig:S

    ähm, glaube eher bei Euch läuft was nicht richtig:

    https://m.heise.de/security/meldu…ei-3028064.html

    Sieht es nun 3 Jahre später besser aus? Falls nicht einfach mal beim BSI schauen und sich sensibilisieren lassen ;)

    Wie man hier sieht, tut er das...

    1:n Verbindung werden wohl in der Gewichtung eher runter fallen und 1:1 Verbindung habe ich zu ihm nicht, also bin ich mal außen vor und auf der sicheren Seite ;)

    • Offizieller Beitrag

    Oh oh, darfst Du eigentlich in einem öffentlichen Thread einfach so auf den Beruf eines Teilnehmers hinweisen, ohne Dir vorher eine schriftliche Freigabe eingeholt zu haben?

  • seine Lise in Form des Lotus Kalenders vom letzten Jahr an der Wand.

    Dann ist doch alles klar....In Deiner Garage ist die Zeit stehen geblieben. Für Grossmeister B und Dich ist noch vor dem 25.5.2018, sondern noch irgendetwas in 2017, also ist die DS-GVO noch gar nicht in Kraft getreten......duck und wech.....:thumbup:

    life is too short to drive boring cars

  • Oh oh, darfst Du eigentlich in einem öffentlichen Thread einfach so auf den Beruf eines Teilnehmers hinweisen, ohne Dir vorher eine schriftliche Freigabe eingeholt zu haben?

    Da dies auch im Netz dokumentiert ist, habe ich jetzt erstmal hier keine neue Erkenntnis eingestellt und die Frage solltest Du dann dem Urheber stellen. Außerdem sagt Du es gerade... eventuell ist er ja nur Hausmeister dort? ;)

  • GrossmeisterB

    Mach wie Du denkst und ich ziehe es durch, wie ich es für richtig halte... beruflich bin ich damit auch auf der sicheren Seite... Auch, wenn Datenschutz nur nen Randaspekt ist...

    Sie hat bei the way die Auflage erhalten, eine Erlaubnis einzuholen. Die hast Du bestimmt auch eingeholt... also nicht nur für Whatsapp, sondern auch für den Rest, den Du ggf. Nutzt ;)

    Du hast dir die Paragraphen ja immer noch nicht durchgelesen. Der Richter übrigens auch nicht.

    Wenn du das nicht kennst, ist das sicher kein Beinbruch, aber ein Richter sollte wissen, was in den Paragraphen des Gesetzes steht, aus denen er andere Paragraphen heranzieht. Wenn nämlich das ganze BDSG und die DSGVO nicht für private Angelegenheiten gilt, ist der Rest der da drin steht natürlich hinfällig.

    Somit werde ich mir auch weiterhin für meine private Nutzung keine "Erlaubnis" einholen, und nur weil der Richter (am Familiengericht!) dies einer Mutter auferlegt, heißt das noch ganz ganz lange nicht, dass das so richtig ist!

    Da kannst du jetzt gerne wieder den Link von dem einen (!) Urteil posten, das ändert aber auch nichts an der Rechtslage...