Lotus Exige S2 192PS Kaufberatung AT

  • Danke :) suche noch die geile Flagge wie auf dem Spoiler bei Kays Exige.

    Sollen wir da mal ein paar fertigen lassen? Falls Interesse besteht, lasse ich beim Künstler meines Vertrauens mal ein paar mehr machen.

    unionjack.jpg

  • Nein, keine Einzelabnahme!

    Bei Lotus bekommst Du mit der VIN deines Autos das COC ( Certificate of Conformity) genau für dein Auto, in dem COC steht auch die EC Type approval number - das ist die Grundlage zur Erstellung vom Fahrzeugbrief (Zulasssungsbescheinigung Teil II und I) .

    Der TÜV muss nur eine HU durchführen.

    Small, pretty, quick, fun. Great!

  • Nein, keine Einzelabnahme!

    Bei Lotus bekommst Du mit der VIN deines Autos das COC ( Certificate of Conformity) genau für dein Auto, in dem COC steht auch die EC Type approval number - das ist die Grundlage zur Erstellung vom Fahrzeugbrief (Zulasssungsbescheinigung Teil II und I) .

    Der TÜV muss nur eine HU durchführen.

    also ist das von mir Fotografierte Dokument das COC?

  • Nein das ist kein COC sondern lediglich ein „Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank“ - vermutlich war das für die Zulassung in AT ausreichend, ich weiss es nicht.

    Das COC kannst Du gegen einen vertretbaren Betrag beim Lotus Kundenservice in GB bestellen - schau mal auf der HP von Lotus, da solltest Du entsprechende Kontaktinfos finden.

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    • Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.
    • Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.

    War gerade bei der Zulassungsstelle. Normaler TÜV reicht, gehe morgen hin und lasse diesen machen. Kurzzeitkennzeichen liegen parat :D

  • Habe heute meine Elise endlich zugelassen bekommen... ich war zeitgleich wie Sworkser an anderem Ort auf der Zulassung und TüV mit dem gleichen Datenblatt (für mein Auto) vom Autohändler Bulla... hat vollkommen gereicht und es war keine Vollabnahme erforderlich ;)

    Allzeit gute Fahrt und dass alles schön heile bleibt ;)

    Bis bald auf der Landstrasse

    :thumbup::thumbup:

  • Auch ich habe die Exige zugelassen bekommen, war noch nie in Deutschland, TÜV wollte 185€. Lief alles ohne Beanstandungen und ich konnte endlich mal einen richtigen Blick unter das gute Stück wagen, sieht super aus!

    Ein erstes Wochenende mit vielen Runden über unsere kurvigen Straßen auf der Alb sind vorüber und es läuft alles TipTop.

    AufUndDavon dir auch gute Fahrt ;) auf dass die Kisten heile bleiben!!!

  • mach das mit der nova. wenn du 25k bezahlt hast, dann bekommst du 9-18% vom kaufpreis zurück (bzw. schwake) das können dann schon ein paar tausender sein!

    lg

    Ist die Straße nass, Fuss vom Gas.

    Ist die Straße trocken, drauf den Socken!