Und vom TÜV sollte man erwarten können das zu wissen ?! ...
Dann frag sie mal, was "fest" im Sinne des 10 (5) FZV bedeutet? Nur darum geht es. Das steht ja sogar in dem Artikel der Bild. Zur Entfernung ist Werkzeug oder einiges an Kraftaufwand nötig. Ein vollflächig mit Klett verklebtes Kennzeichen lässt sich nicht mehr so einfach entfernen und die Anforderungen an "fest" dürften erfüllt sein. Für den vorderen Kennzeichenträger der Elise gilt das sicherlich nicht, da ist ja kaum Fläche, um Klett vernünftig anzubringen. Dazu ist der Träger noch leicht gewölbt. Und der von Tom_MK3 benutzte kurze Halter ist für Klett komplett ungeeignet.
Dessen 6-stelliges Kennzeichen in Engschrift ist übrigens auch nicht zulässig. Engschrift ist nur zulässig, wenn die maximale Kennzeichengröße ausgeschöpft ist und die Kombination anders nicht unterzubringen ist. Da sollte man auch meinen, dass die Zulassungsstelle, die das gestempelt hat, es wissen müsste?