Vordere Kennzeichhalterung

  • War damals beim Schildermacher und der hörte davon zu ersten mal, ich glaube ich geh mal zu nem anderen.

    Hattest du schonmal Probleme mit der Polizei wegen dem fehlenden Siegel?

    Hallo Spyelly,
    bis jetzt gab es mit dem kleinen Schild noch keine Probleme.
    Eine Erkennbarkeit ist auch gegeben, da man mich auch schon einmal geblitzt hat.

    Trotz allem ist dieses Schild nicht zulässig. Ob es geahndet wird, entscheidet jeder Ordnungshüter für sich.

    VG

  • @Ex460: ja, bei Ordnungswidrigkeiten gibt es tatsächlich einen Ermessenspielraum der Behörden (Opportunitätsprinzip)

    Da das amtl. Kennzeichen aber bewußt abgenommen wurde, weil ausgetauscht, liegt keine Fahrlässigkeit mehr vor, sondern Vorsatz, wenn Busssgeld dann in der Regel bei Vorsatz verdoppelt (!).

    Aber genug Klugscheisserei, sieht auch genial aus, kann aber halt Ärger machen. Wobei ich wie gesagt aber nicht denke, dass du in die Straftat Kennzeichenmissbrauch kommst.

    Einmal editiert, zuletzt von Blue1000 (24. März 2018 um 21:20)

  • Mein regulär an der vorgesehenen Stelle angebrachtes vorderes Kennzeichen war heute Gegenstand einer Polizeikontrolle.

    Zunächst ist das Kennzeichen niedriger angebracht, als das gesetzl. Mindestmaß von 20 cm zwischen Boden und Unterkante vorschreibt (so wie bei jeder Lise und Exe). Daher habe ich eine Mängelkarte bekommen und muss zeitnah den Mangel beseitigen. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass es für die Lisen eine Ausnahmeregel gibt, habe aber nichts dazu finden können. Kennt die jemand bzw. weiß jemand wo ich die finde? Ich möchte ungern das Kennzeichen auf Emblemhöhe senkrecht montieren ...

    Da mein Kennzeichen nach unten leicht übersteht und durch das Aufsetzen sich etwas nach hinten gebogen hat, habe ich jetzt außerdem ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs am Hals... Details dazu und zum Ablauf der Kontrolle beschreibe ich jetzt im Moment lieber nicht hier im öffentlichen Forum, dazu bin ich noch etwas zu emotionsgeladen ;) Wenn jemand aber Erfahrung in dem Bereich hat oder einen spezialisierten Anwalt kennt, gerne per PN melden.

    • Offizieller Beitrag

    Soweit mir bekannt, ist die Position des Kennzeichens als Bestandteil der EU-Typgenehmigung "ausnahmegeregelt". Die Nummer der Typprüfung für Deine "R" steht im CoC. Da soll Dein Anwalt dann mal nachforschen. Dein Ärger ist verständlich, aber ich denke, Du kannst Dich beruhigen.

    Im Zweifel kann evtl. sogar Lotus helfen. Ich erinnere mich, dass es schon mal so einen Fall mit einer S1 gab, wo dann dieser TÜV-bestätigte Auszug aus der Typgenehmigung hier geholfen hat:

  • Wow, manche Polizisten haben echt Langeweile. Man sieht doch an der Auflagefläche das da offensichtlich das Kennzeichen hingehört! Ich denke das kann man wegdiskutieren, ärgerlich ist halt der ganze Aufand der wegen so etwas offensichtlich Richtigem verursacht wird, weil den hast ja Du und nicht der Polizist durch seine Meinung.

    Erinnert mich an einen Vorfall mit meinem Peugeot 505. Der hat die Standlichter in separaten kleinen Leuchten in der Stossstange, nicht im Hauptscheinwerfer, wie man das kennt. Ergebnis war eine Anzeige wegen Benutzung von „Nebelscheinwerfern“ innerhalb geschlossener Ortschaften. Ich habe damals auch gedacht, das muss man doch sehen oder wenigstens nach Erklärung verstehen...

    Das wird schon,

    Gruß Mattes

  • 5upermari0 : Echt dumm gelaufen. :( Ich denke, das Problem (deswegen bist Du negativ aufgefallen) war zunächst das gebogene und dadurch ggf. nicht mehr sicher lesbare Kennzeichen. Dann wird sich die Rennleitung Gedanken gemacht haben, warum das Kennzeichen verbogen ist. :whistling: Die logische Schlussfolgerung: Es ist zu dicht über der Straße :cursing:. Und dann haben die mal ins Gesetz geschaut. Und siehe da, es müssen mindestens 20 cm sein. Bingo.:thumbup:

    Ich würde das Kennzeichen bündig mit der Unterkante der Front anbringen und versuchen, damit die Mängelanzeige loszuwerden. Eine Ausnahmegenehmigung von Lotus kann natürlich helfen.

    Viel Erfolg!

  • Ich würde m zu meinem freundlichen Fahren, wenn der TÜV sowieso gerade am machen ist bei einem Kundenfahrzeug.

    Stempel drauf und fertig. Zu einem TÜV/Dekra, der die Kisten nicht kennt brauchst sowieso nicht fahren, die kenne nur noch SUVs.

    Also entweder Lotus- Händler oder Werkstatt Kontakten und fragen, wann der TÜV sowieso bei denen im Haus ist.

    Ärgerlich aber das nächste mal einfach schneller fahren damit das Kennzeichen nicht erkannt werden kann :D:D

  • Neben den 20 cm gilt dazu auch noch die Vorschrift, dass die Bodenfreiheit nicht eingeschränkt sein darf, sprich es darf nicht tiefer hängen als die Kennzeichenhalterung bzw. Unterboden. Aber das ist wohl dein geringestes Problem, da nur eine Ordnungswidrigkeit. Und dafür bist du ja scheinbar nicht verwarnt worden, nur Mängelkarte, da eine Ordungswidrigkeit in deiner "Straftat" erst mal untergeht.

    Zum Kennzeichenmissbrauch kann ich nichts sagen, da müsste man mal ein Bild sehen. Wenn es nicht zu krass und offensichtlich selbst umgebogen ist würde ich mir keinen Kopf machen und es auf ein normales Aufsetzen schieben. Den Kennzeichenmissbrauch kann man nur vorsätzlich, sprich absichtlich, begehen, aber nicht fahrlässig. Und das soll dir mal jemand nachweisen.

    Aber halt uns mal auf dem Laufenden, wie Lotus seine ganzen Ausnahmen begründet weißt ich auch nicht.

  • Wird in deinem Fall nicht viel helfen. In CH gibt es eine Ausnahmeregelung mit Hinweis auf technische und/oder betriebliche Spezifikationen. Gibt doch auch andere Marken mit üblicherweise tief montierten Schildern. Lamborghini, Ferrari etc.

    Drücke die Daumen.

    "Scheiss Tag heute, ich habe absolut keine Munition mehr." "Du meinst Motivation." " Nein!" #HerrlichdieseStille

  • ch würde das Kennzeichen bündig mit der Unterkante der Front anbringen

    Dann hängt es 15cm vom Boden entfernt (S2 Serienbereifung, Serienfahrwerk, gerade gemessen) und verdeckt zudem ein Teil des Kühlergrills. An 2cm hoch oder runter kann es doch echt nicht liegen...

  • Du meinst die Vermieter, die weitgehend entrechtet sind?

    Nur weil jeder in der Innenstadt in München wohnen möchte,

    ist das eben etwas teurer. Wenn dann noch in kürzester Zeit

    die Einwohnerzahl von Berlin nach Deutschland zieht ohne

    entsprechenden Wohnungsbau, dann ist das so. Und es

    gibt in vielen Gegenden Deutschlands genug Wohnraum,

    nur da möchten die Leute, die ich meine, nicht hin.

  • Hi,

    hat jemand zufällig so ein Foto wie Skizzi auch für eine Elise MK 2 oder Exige MK 2.

    Nur vorbeugend sozusagen.

    Ich werde in bälde die Weißwurstrepublik zum Teil durchqueren.

    Muß ich mir jetzt Sorgen machen ob der unbedarften, übermäßig fleißigen und des EU-Rechts unkundigen Ordnungshüter?

    Nachher werde ich noch als kri........ Preu... verfolgt.

    Ne im Ernst. Das mit dem Foto

    Es sind schon Leute hier in H von TÜV o.Ä. weggeschickt worden. Nummernschild nicht vorschriftsmäßig angebracht. Voll die Checker.

    Wenn der letzte Strohalm, an dem ich mich festhalte, in einem Caipirinha steckt, gehts eigentlich.

  • ... scheint zu passen....

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  • Ermittlungsverfahren und OWi-Verfahren wurden eingestellt. :thumbup:

    Weitere Erläuterungen oder eine Begründung zur Einstellung habe ich leider nicht erhalten. Ich vermute mal "offensichtlicher Unfug". 8o

    Die Unterlagen werde ich ab jetzt immer ausgedruckt mitführen für den Fall, dass ich wieder von ähnlich fachkundigen aber hochmotivierten Polizisten kontrolliert werde.

  • Ermittlungsverfahren und OWi-Verfahren wurden eingestellt. :thumbup:

    Weitere Erläuterungen oder eine Begründung zur Einstellung habe ich leider nicht erhalten. Ich vermute mal "offensichtlicher Unfug". 8o

    Die Unterlagen werde ich ab jetzt immer ausgedruckt mitführen für den Fall, dass ich wieder von ähnlich fachkundigen aber hochmotivierten Polizisten kontrolliert werde.

    Freut mich.

    Kannst Du ein anonymisierten PDF einstellen?

    Gruß,

    Mattes