Abschleppeinrichtungen Exige V6 Cup

  • Hallo, an der 360 sowie 380 Cup sind ja vorne und hinten frei zugängliche Abschleppeinrichtungen installiert die dem Wagen einen zusätzlichen Motorsportflair verleihen.

    Soweit ich das gesehen habe werden die Cup ja direkt damit ausgeliefert.
    Wie verhält sich dass, wenn diese Abschlepphaken an eine normale V6 S gebaut werden.
    Einige Händler bieten diese ja als Nachrüstteile an.

    Dann aber immer mit dem Vermerk "Motorsportteil, ohne Zulassung"

    Ist das nur zur Absicherung?

    Die Cup Modelle haben es ja scheinbar Serienmäßig und damit trotzdem eine Zulassung.

  • Ok, danke. Habe einen Tipp bekommen.

    Das Teil darf auch laut Lotus nicht montiert werden.


    Auszug V6 Cup Bedienungsanleitung

    2.12 Front and Rear Towing Eyes
    The Exige Cup V6 is supplied with a rear towing strap already fitted to the rear of the vehicle and a front towing
    eye in the boot. These are required for track day and race regulations.
    To fit the front towing eye
    1. Remove the front number plate.
    2. Unscrew the 4x torques head fasteners that retain the front grille and remove the front grille from its
    location.
    3. Remove the 2x lower M8 bolts that mount the lower part of the standard tow strut.
    4. Place the 2x M8 bolts removed in 3. through the 2x 9.5mm holes at the rear end of the race towing eye
    and screw back into the holes they were removed from. Torque to 25Nm.
    5. Refit the front grille, torque the torques head screws to 4Nm. The grille should be pre fettled to permit the
    race towing eye to pass through the grille.
    6. Once you have finished the track day the towing eye should be removed and the number plate refitted.
    THE FRONT TOWING EYE IS A TRACK USE ONLY COMPONENT AND SHOULD NOT BE LEFT FITTED TO THE
    VEHICLE WHEN BEING USED ON THE PUBLIC HIGHWAY. ALWAYS REMOVE THIS COMPONENT AFTER YOUR
    TRACK DAY IS FINISHED.

  • Na klar kann man die Dauerhaft montiert lassen. Auch wenn es ein originales Lotus Teil ist.
    In Falle eines Unfalles mit Personenschaden oder einer Kontrolle mit einem übergenauen Beamten der Rennleitung bedeutet dass, das die Betriebserlaubnis erloschen ist.

  • Sammy: in der von dir zitierten Bedienungsanleitung steht nur, dass diese Teile auf dem Track und bei Rennen Vorschrift sind, was ja stimmt. Lotus empfiehlt nur das vordere Teil ("should") danach ab zu montieren.

    Daraus ergibt sich aber noch lange keine Verbot für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Zumal Cup Modell genau so eine Zulassung haben. Die Öse darf vorne aber nicht über das Fahrzeug hinausstehen (Begrenzung ist der Front-Splitter, nicht das Kennzeichen). Was die Werks-Öse auch meines Wissens nach nicht macht.

    Im weiteren ist eine leicht (!) zugängliche Abschleppöse sogar Pflicht in Deutschland (nur vorne). Da man bei der Standart-Exige den Frontgrill erst rausschrauben muss, bezweifle ich sogar erheblich, dass Lotus so den gesetzlichen Anforderungen genügt.
    >Daraus ergäbe sich eigentlich sogar die Pflicht das vordere Towing eye bei jeder Exige zu installieren:

    (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein (§ 43 Abs. 2 StVZO).

    Ich zitiere NIKE: Just do it !

    3 Mal editiert, zuletzt von Blue1000 (15. August 2017 um 13:49)

  • @ Blue 1000
    Hört sich sehr gut an deine Argumentation. Auch sehr sauber begründet.

    @ s d r

    Aber 100% ig kann es soweit gehen.
    Hier gibt es eine Region da werden in einer Tour Fahrzeuge sichergestellt.
    Und zwar wegen Kleinigkeiten.
    Getönte Rückleuchten / nicht eingetragene Reifen / Spurplatten oder ähnlichen.
    Das alles ist noch ohne Gefährdung. Trotzdem stellt die Rennleitung die Fahrzeuge sicher und lässt durch die Dekra eine Begutachtung durchführen.


    Nennt sich dann "Sicherstellung zu Beweissicherungszwecken"

    • Offizieller Beitrag

    Und weil das Vorschrift ist, liegt bei den meisten Neuwagen die Öse ja auch im Kofferraum und muss nach entfernen einer fummilgen Klappe an der vorderen Stoßfängerabdeckung eingeschraubt werden. Natürlich erst nachdem man das Urlaubsgepäck auf der Standspur der Autobahn ausgeladen hat ;)


    Glaub mir, dass mit der Öse an der Elli vorn kann unlustig enden.

  • Ja, eine Schraub-Öse habe fast alle modernen Autos. Aber aus anderen Gründen:
    Weil was anderes nicht ins moderne Design der Plastk-Stosstange passt, und weil diese Schraubösen eben dazu auch noch über das Fahrzeug hinaus stehen.

    Die in der Tunig-Szene beliebten Nachrüsthaken zum Schrauben sind alle klappbar, damit gibt es eben auch keine rechtlich keine Probleme.

  • Also bei meiner Elise Cup habe ich weil dabei gewesen von Anfang an den Kit montieren lassen. Hinten die Schlaufe und vorne die große Schrauböse (original Lotus , im Zubehör gibt es kleinere und Klappbar). Tatsache ist das auch die große Ausführung bei den Elise Cup Modellen nicht übersteht. Hatte da auch erst bedenken, wenn man aber sieht wie weit der Splitter oder der Diffusor übersteht hatte ich da eigentlich mehr bedenken gehabt.

  • Ein Kennzeichenmissbrauch dürfte nichts vorliegen, es handelt sich ja um die dem Fahrzeug zugeteilten Kombination und ist gut lesbar.

    Eine Urkundenfäschung liegt nicht vor, weil das Schild schon auf den ersten Blick, alleine wegen der Schrift, nicht den Anschein eines amtliches Kennzeichens/Urkunde erweckt und auch keine falschen Siegel angebrachte sind.

    Beide Straftaten scheiden meiner Meinung nach aus.

    Bleibt nur eine billige Verkehrsordnungswidrigkeit, weil vorne außen kein amtliches Kennzeichen angebracht ist.

    Den Sinn der Aktion verstehe ich aber auch nicht ?

  • Ist das dann das gleiche, wie Kennzeichen ganz weg lassen?
    Ich weiß auch nicht, ob die Schriftart vor Urlundenfälschung schützt, würde bei Falschgeld auch nicht helfen.. oder ein Zeugnis mit der falschen Schriftart.. schlecht gefälscht ist trotzdem gefälscht.

  • Ist das dann das gleiche, wie Kennzeichen ganz weg lassen?
    Ich weiß auch nicht, ob die Schriftart vor Urlundenfälschung schützt, würde bei Falschgeld auch nicht helfen.. oder ein Zeugnis mit der falschen Schriftart.. schlecht gefälscht ist trotzdem gefälscht.

    Nein, es gibt ja auch Spielgeld, wo man an Größe, Farbe oder Schriftart sofort erkennt dass es kein echtes Geld ist. Es geht hier um den Eindruck den so eine Urkunde auf einen durchschnittlichen Betrachter hat.

    Die Schriftart von Kennzeichen kennt jeder, hier wurde ganz bewußt ein viel dünnere und andere Schriftart gewählt um gar nicht erst den Eindruck eines amtlichen Kennzeichens entstehen zu lassen.

    Außerdem muss die Absicht einer Urkundenfälschung sein damit "im Rechtsverkehr" zu täuschen. Wenn du dir zum Beispiel aus Jux ein Zeugnis fälscht und es in der Schublade liegen lässt ist das keine Straftat. Wenn du es bei einer Bewerbung vorlegst ist es erst eine Urkundenfälschung.

    Das Kennzeichen gehört aber zu diesem Fahrzeug und ist auch so angebracht dass es lesbar ist, es wird also nicht versucht z. B. bei einer Geschwindigkeitsmessung (wäre auch ein Rechtsverkehr) zu täuschen.

    Ja, dieses selbst gebastelte Nummernschild ist eine einfache Verkehrsordnungswidrigkeit, so als wäre es einfach nicht vorhanden. Kostet 60,- Euro.

    Einmal editiert, zuletzt von Blue1000 (16. August 2017 um 03:06)

  • In Deutschland ist alles möglich.

    http://m.spiegel.de/auto/aktuell/a-1064547.html

    Fall Stoschek ist bekannt. Aber der hat anders als hier ein täuschend echtes Klebekennzeichen gehabt. Man hatte zudem den Verdacht, dass er damit verhindern wollte geblitzt zu werden (=zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendet).

    Das Verfahren wurde aber gegen Geldauflage ohne eine Verurteilung eingestellt. Wie gesagt, ich würde beides nicht machen, wenns blöde läuft darf man wie der Hr. Stoschek ewig prozessieren.

    • Offizieller Beitrag


    Das Kennzeichen gehört aber zu diesem Fahrzeug und ist auch so angebracht dass es lesbar ist, es wird also nicht versucht z. B. bei einer Geschwindigkeitsmessung (wäre auch ein Rechtsverkehr) zu täuschen.

    Es ist nicht reflektierend. Somit durch den Blitzer Blitz bei Nacht schlechter zu erkennen - kann man jetzt durchaus so auslegen, als ob ... Lohnt aber nicht, letztendlich entscheidet das im Falle eines Falles das Gericht. Wenn sich der Anwender damit wohl fühlt...

    Klick

    Ich sehe hier Absatz 2 verletzt, mit der Betonung auf zugelassen (Klick) - bin aber kein Jurist.

    "...und nicht vergessen: Schweine-, Scheiße- und ähnliche Transporteure schließen sich bei uns hinten an"
    -Die schwarze Witwe; 1978-

  • der Vorwurf wäre ganz sicher "Kennzeichenmissbrauch"

    es gibt auch Zeitgeister, die haben vom originalen Kennzeichen die Plakette runtergefudelt und auf den Fake geklebt... da gab es dann neben "Kennzeichenmissbrauch" noch nen kleinen Anschiss auf "Urkundenfälschung"...

    kein Gelaber, kein Gerede, kein Geblinke... Tatsache im persönlichen Umwelt passiert

  • kein Gelaber, kein Gerede, kein Geblinke... Tatsache im persönlichen Umwelt passiert

    Glaube ich Dir sofort. Schwerste kriminelle Vergehen müssen geahndet werden, ja das müssen sie(Ironiemodus).

    Während gleichzeitig millionenfacher Paßbetrug, Identifikationverschleierung, Mehrfachidentitäten, illegaler Grenzübertritt, vorsätzliche Vernichtung von Ausweispapieren
    und kriminelle Täuschung deutscher Beamter und Sachbearbeiter als Pille Palle abgetan und toleriert werden.

    Deshalb schraubt doch eure Nummernschilder einfach ab, sieht doch eh besser aus.

    Schönen Abend

    Oli


    P.S.

    War heute mit meiner kranken Mutter im Krankenhaus und habe die Parkzeit um 2 Minuten überschritten und habe glatt einen Strafzettel bekommen, ja Ordnung muß sein.

    Grün war einmal die Farbe des Lebens, heute ist sie die Farbe des Grauens!

    Ein deutscher Schäferhund geht nicht Gassi, er rückt aus!

    Nur schwache Männer können starke Frauen werden!

    Einmal editiert, zuletzt von lotleodaeng (16. August 2017 um 20:42)

  • noch mal zurück zum Anfangsthema, ich glaube es darf nichts vor der Stoßstange sein.

    Die gleiche Diskussion gibt es immer bei den Hardcore-Offroadern wegen der Seilwinden, wenn die über den Stoßfänger ragen sind sie nicht erlaubt, denke das wird bei den Ösen außerhalb von schnellen Einbahnstraßen genauso sein, ob das jetzt die normale Rennleitung ahndet liegt wohl im Ermessensspielraum, so ein huch hab ich total vergessen und ne blonde Badekappe helfen vielleicht..... :D

    persönlich finde ich das so eine Öse immer so aussieht als wenn der Fahrer der Kiste nicht zutraut wieder nach Hause zu kommen... aber ist ja Geschmacksache... =O

    ...."Wenn Du Gott siehst, musst Du bremsen".... (the one and only K.S.)