Evora: Beschichtung Scheinwerfer löst sich

  • Guto: Mit den Empfehlungen komme ich leider nicht weiter...das Set benötige ich nicht, weil der Scheinwerfer ja schon von den Resten des alten Klarlacks befreit ist und nun die neue Versiegerlung ansteht. Und die Colormatic Produkte habe ich nicht für den Einsatz auf Kunstoffscheinwerfern gefunden...

  • Da hat Petrolhead völlig recht:

    Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ( 4/1986 Nr. 55 S. 130 ).
    Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :
    1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
    Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
    2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.
    3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
    4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
    5. die innere Scheibe beschädigt ist.
    6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

  • Und wie schaut es aus wenn du Tüv machen lässt ? Wenn es nach mir ginge würde ich sogar auch die Frontscheibe mit Folie versehen (bei den Amis gibt es ja alles). Leider wird das wohl alles nicht zulässig sein, leider.

    Mein Beitrag hat sich auf den Beitrag Nr. 21 bezogen von Petrolhead, er hat ja seine Scheinwerfer folieren lassen. Das man die Frontscheibe nicht mit spez. Folie gegen Steinschlag folieren darf wie bei den Amis finde ich leider schade. Aber um auf die Schweinwerfer nach vorne zurück zukommen, ich gehe davon aus das diese auch nicht mit Klarlack oder Folie versehen werden dürfen ohne das man damit beim Tüv vorfahren muss. Und ob der das abnimmt selbst wenn sich die Lichtausbeute und Farbe nicht ändert ist sehr fraglich.

    https://www.bussgeldkatalog.org/scheinwerfer-l…bt_oder_illegal

  • Bei dem Thema scheiden sich die Geister:
    Farbliche Veränderungen sind definitiv verboten. Bei Schutzfolien wie bei mir gibt's unterschiedliche Aussagen, solange die Lichtausbeute etc. nicht verändert wird.
    Aber bisher haben weder TÜV noch Rennleitung was bemängelt..... Und das Klarlack generell nicht verboten sein kann, sieht man an unserem Problem hier

    life is too short to drive boring cars

  • Wenn man sich den Link genau durch liest gibt es keine unterschiedlichen Aussagen. Als erstes heist es ganz klar das Folie und Klarlack zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Einzigste Ausnahme wäre wenn man dadurch eine bessere Lichtausbeute hätte wie die Serie und das muss dann beim Tüv vorgeführt werden und von diesem abgesegnet werden.

    Möchte mal wissen wie man das nachweisen soll mit Fakten schwarz auf weiß.

    @Petrolhead, wenn bis jetzt noch nichts bemängelt wurde heist das aber nicht das es erlaubt ist !


    Scheinwerfer lackieren: Erlaubt oder illegal?

    Die Abdeckungen von Scheinwerfern sind bei den meisten Fahrzeugen fest verbaut. Verschleiß durch Steinschlag, Regen und andere Umwelteinflüsse können die Kunststoffe matt machen oder zerkratzen. Das hat mitunter auch Einfluss auf die Streuung des Lichts. Doch dann gleich einen neuen Scheinwerfer einsetzen? Ist das wirklich nötig?

    Scheinwerfer oder Reflektor lackieren? Das ist in aller Regel nicht zulässig.
    Im Internet finden sich zahlreiche Angebote und Hinweise, die darauf hindeuten, dass es durchaus zulässig sei, die abgewetzten Scheinwerfer neu zu lackieren – mit Klarlack versteht sich. So sollen teure Ausgaben für neue Scheinwerfer verhindert werden.
    Grundsätzlich gilt allerdings: Jede Veränderung an den Scheinwerfern und anderen mit E-Nummern versehenen Kfz-Bauteilen führt automatisch zum Erlöschen der Bauartgenehmigung – zunächst des Bauteils und mit ihm auch des gesamten Fahrzeugs. Auch dann, wenn Sie Ihre Scheinwerfer mit Klarlack lackieren.
    Es ist dabei unerheblich, ob Sie die Scheinwerfer schwarz lackieren, von innen oder außen mit Klarlack versehen, auch um sie vor neuen Schäden zu bewahren: Die eingebauten Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verändert werden, in welcher Form auch immer, sonst verlieren sie die Zulassung.
    Eine Ausnahme kann dann gegeben sein, wenn Sie Schein- und/oder Rückleuten mit Klarlack lackieren, um deren Funktion zu verbessern. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Veränderungen beim TÜV vorgeführt und abgesegnet werden. Es ist also stets angeraten, vor jeder Veränderung Rücksprache mit den Experten zu halten, inwiefern die Abnahme wahrscheinlich ist.


    Mit Folie verhält es sich auch nicht anderst !

  • Sucht ihr jetzt Klarlack und Folie mit ABE?
    :D

    Klarlack mit ABE :thumbup:

    Wenn bei der Typprüfung der Scheinwerfer schon Klarlack drauf war, ist es ja nur eine Wiederherstellung des Urzustandes - und folglich erlaubt (sofern gut gemacht).

    Rechtlich werden die Papierschieber und Rechtsverdreher dennoch was dagegen haben, ist ja ne Bauartveränderung... Weil von der Praxis keine Ahnung...
    TÜV wird sich Aufträge generieren wollen und sagen: Wir messen bei jedem Glas hinterher die Lichtausbeute...
    Der Hersteller wird (wie Lotus beim Chassis) sagen, bloß nicht dran frickeln - neu kaufen bitte um die Qualität zu sichern.

    Letztlich wollen sie nur das Beste! Des Kunden Geld, ohne einen echten Mehrwert zu liefern... Aber, wenn man das gekonnt den anderen andreht, ist der gefühlte Mehrwert unbezahlbar

    Dann kommen irgendwelche Leute im Foren vorbei, die sich eigentlich lieber um den richtigen Polierlappen austauschen, und haben oft weder Ahnung vom Papier schieben oder Recht verdrehen, gleichzeitig noch weniger Ahnung von der Praxis... Dann ist alles verloren :whistling:

    Ich frage mich nur, wie viele ne RHD mit selbstgebauter Metallscheibe im Scheinwerfer Ihre Kiste bewegen oder von mir umgebaute Scheinwerfer...
    Rechtlich nicht okay, weil die Nummern nicht passen - praktisch erreichen sie die LHD Qualität und laufen hinterher auch nicht mehr an...

    Aber jedem das seine... und der Bierbebauchte Sixpack traut sich ja auch nicht hier Kund zu tun, was da nun am Besten gemavht werden soll....

    Poliertuchmuschis everywhere 8o

  • Wie 220cup schreibt: rein rechtlich ist es so dass jegliche Folierung oder Lackierung eines Scheinwerfers ohne wenn und aber immer sofort zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des ganzen Fahrzeugs führt
    Auch mit Klarlack oder Klarsichtfolie und wenn das Licht dadurch sogar besser als vorher ist. Das ist zugegebenemaßen bescheuert und ärgerlich, ist aber so.
    >Ob das TÜV oder Polizei überhaupt bemerken oder sogar tolerieren steht wieder auf einem anderen Papier. Ich würde gerade teure Xenon natürlich auch Versuchen so zu retten.

    Aber wie Skizzy richtig sagt: eine Ausnahme wäre nur wenn ihr das Glas wieder in den Original Zustand repariert, also poliert und mit der original Schutzschicht von Lotus versiegelt. Was immer das für eine Schutzschicht ist und ob das überhaupt geht.

    3 Mal editiert, zuletzt von Blue1000 (14. Juli 2017 um 09:10)